Jeder dritte Arbeitsunfall geschieht infolge von Stolpern, Ausrutschen oder Stürzen. Oftmals sind beschädigte oder ungereinigte Bodenbeläge die Ursache.
Die sogenannten SRS-Unfälle – Stolpern, Rutschen, Stürzen – führen seit Jahren die Unfallstatistik der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) an. Ursächlich dafür sind verschiedene Faktoren, die einzeln oder in Kombination zu einem Arbeitsunfall führen. Neben beschädigten und verschmutzten Fußböden sowie unpassendem Schuhwerk, kann ebenso mangelnde Aufmerksamkeit durch Hektik und Stress das Unfallrisiko erhöhen.
Der Bodenbelag in einem Gewerbebetrieb muss im Wesentlichen folgende Kriterien erfüllen: Dieser muss eben, simpel zu reinigen und rutschhemmend sein. Letzteres ist als messbare Größe gut zu klassifizieren. Die Rutschhemmung lässt sich in Bewertungsgruppen einteilen. Die BGN-Arbeitssicherheitsinformation ASi 4.40 "Unfallsichere Gestaltung von Fußböden" bietet Betrieben Hilfestellung. So lassen sich unterschiedliche Arbeitsbereiche entsprechend einstufen.
Doch es kommt nicht ausschließlich auf den richtigen Bodenbelag an. Damit die Rutschhemmung auf Dauer erhalten bleibt und wirkt, ist eine an den Fußboden angepasste Pflege erforderlich. Darüber hinaus sollten Betriebe beschädigte Böden und Beläge schnell wieder instand setzen. Dazu zählen beispielsweise aufstehende und gebrochene Fliesen sowie durchgetretene Gitterroste. Um bei Absätzen und Ausgleichsstufen Stolperunfälle zu vermeiden, helfen deutliche Markierungen (schwarz-gelb gestreift). Bei Fußmatten, Läufern und Teppichen gilt: Diese dürfen weder verrutschen, sollten nicht wellig sein und ihre Ränder sollten nicht hochstehen.
Quelle/Text: BGN, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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