Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Betriebe dazu, Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und Maßnahmen abzuleiten. Ein neues Handbuch unterstützt bei der betrieblichen Umsetzung.
Bisher konnten Verantwortliche den »Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung« der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als Nachschlagewerk nutzen. Nun hat die BAuA das Angebot zur Gefährdungsbeurteilung erweitert und das neue »Handbuch Gefährdungsbeurteilung« veröffentlicht. Darin geht es vorrangig um Grundlagen und Prozessschritte. Die Publikation umfasst drei Teile.
Im ersten Teil geht es ganz allgemein um die Gefährdungsbeurteilung. Dafür stehen Informationen und Empfehlungen zur Verfügung. Der zweite Teil des Handbuchs stellt Wissen bereit, das sich stärker auf einzelne Gefährdungsfaktoren bezieht. Gemeint ist damit, wie sich Gefährdungen auswirken und diese sich ermitteln und somit beurteilen lassen. Ebenso gibt dieser Teil Aufschluss über Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Vorschriften und liefert wissenschaftliche Erkenntnisse. Auch geht es um die Themen der psychischen Gesundheit und Arbeitszeit. Der dritte Teil stellt eine Datenbank bereit. Diese beinhaltet qualitätsgesicherte Handlungshilfen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Den ersten und zweiten Teil des »Handbuchs Gefährdungsbeurteilung« stellt die BAuA als kostenfreien Download zur Verfügung.
Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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