News  Arbeitssicherheit  

Das Amt des Sicherheitsbeauftragten

Ein Faltblatt zeigt auf, welche Tätigkeiten, Rechte und Pflichten einen Sicherheitsbeauftragten in seinem Amt erwarten.

Wichtiger Hinweis der Redaktion vom 7. September 2015, 9.00 Uhr: Das Faltblatt nimmt Bezug auf die BGV A1. Korrekt wäre der Bezug auf die DGUV Vorschrift 1. Die BG ETEM ist darüber informiert. Zur Berechnung der korrekten Anzahl von Sicherheitsbeauftragten in Unternehmen verwenden Sie bitte die Handlungsanleitung »Wie viele Sicherheitsbeauftragte braucht der Betrieb? Neue Handlungsanleitung der BG ETEM zur Umsetzung der DGUV Vorschrift 1« >>

Wichtiger Hinweis der Redaktion vom 8. September 2015, 9.00 Uhr: Das Faltblatt ist aktualisiert und verweist nun auf die DGUV Vorschrift 1.

Das Amt des Sicherheitsbeauftragten ist eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Unterstützung der Leitung beziehungsweise einer Führungsperson im Betrieb. Über ihre Verantwortung im Arbeitsschutz und ihre Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern herrscht trotz definierter Aufgabenbereiche immer wieder Unklarheit. Die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat ein Faltblatt neu aufgelegt, dass das gesamte Wissen rund um die Position des Sicherheitsbeauftragten übersichtlich zusammenfasst.

Das Faltblatt »Sicherheitsbeauftragte - Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb« richtet sich an Personen, die an dem Posten des Sicherheitsbeauftragten interessiert sind. Es gibt Antworten auf die Fragen, welche Voraussetzungen Bewerber erfüllen sollten, welche Aufgaben auf sie warten und welche Verantwortung sie im Bereich Arbeitsschutz übernehmen.

Die BG ETEM stellt das Faltblatt zum kostenlosen Herunterladen zur Verfügung. Zur Broschüre gelangen Sie hier: »Sicherheitsbeauftragte - Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb« >>

Der Download ist kostenlos.

Quelle/Text: BG ETEM, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: Photographee.eu - Fotolia.de


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