Wichtiger Hinweis der Redaktion vom 8. September 2015, 9.00 Uhr: Das Faltblatt ist aktualisiert und verweist nun auf die DGUV Vorschrift 1.
Das Amt des Sicherheitsbeauftragten ist eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Unterstützung der Leitung beziehungsweise einer Führungsperson im Betrieb. Über ihre Verantwortung im Arbeitsschutz und ihre Weisungsbefugnis gegenüber anderen Mitarbeitern herrscht trotz definierter Aufgabenbereiche immer wieder Unklarheit. Die Berufsgenossenschaft Energie, Textil, Elektro, Medienerzeugnisse (BG ETEM) hat ein Faltblatt neu aufgelegt, dass das gesamte Wissen rund um die Position des Sicherheitsbeauftragten übersichtlich zusammenfasst.
Das Faltblatt »Sicherheitsbeauftragte - Partner für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb« richtet sich an Personen, die an dem Posten des Sicherheitsbeauftragten interessiert sind. Es gibt Antworten auf die Fragen, welche Voraussetzungen Bewerber erfüllen sollten, welche Aufgaben auf sie warten und welche Verantwortung sie im Bereich Arbeitsschutz übernehmen.
Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer
Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen Loseblattwerk mit CD-ROM ca. 1300 Seiten Carl Heymanns Verlag