Ob Einreisebeschränkungen oder Quarantäneregelungen: Während der Corona-Pandemie andere Länder zu besuchen, ist mit vielen Unwägbarkeiten und Herausforderungen verbunden. Sofern Dienstreisen tatsächlich notwendig sind, gilt es bestimmte Sicherheitshinweise zu beachten. Dabei helfen Ihnen diese zehn Tipps.
Beruflich bedingte Auslandreisen haben in Zeiten der Globalisierung an Bedeutung gewonnen. Für manche Beschäftigte gehören Dienstreisen ins Ausland zu ihrem Job. Ebenso kommen auch dauerhafte Entsendungen in ferne Regionen vor. Für den Arbeitgeber bedeutet dies, potenzielle Risiken bei Reisen oder Auslandtätigkeiten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzustellen – und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Corona-Maßnahmen: Hindernisse bei beruflichen Auslandsreisen
Wer beruflich ins Ausland reist, ist aufgrund des Corona-Virus zusätzlichen Gefahren ausgesetzt. Neben der Infektionsgefahr kommen regionale Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung hinzu. So können sich Regelungen hinsichtlich Einreise, Quarantäne und Ausgangssperren vor Ort kurzfristig ändern. Darüber hinaus sind eine adäquate medizinische Versorgung sowie ein eventuell erforderlicher Rücktransport je nach Region nur schwer zu gewährleisten. Der internationale Flugverkehr findet nur eingeschränkt statt, was eine Ausreise aus einem Land erschweren kann.
Da die Risiken für Beschäftigte auf Auslandsreisen und bei Entsendungen derzeit groß sind, rät die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) zu Prävention. Dazu gibt sie in dem Informationsblatt »Coronavirus (SARS-CoV-2) Empfehlungen für beruflich bedingte Auslandsreisen« Tipps und Hinweise, worauf Arbeitgeber und Beschäftigte vor einer Auslandreise zu achten haben. »Wir möchten mit unseren Empfehlungen Führungskräfte und Beschäftigte für die aktuellen Risiken bei beruflichen Auslandsreisen und Entsendungen sensibilisieren« , sagt Marcus Hussing von der DGUV. Dies konkretisiere den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). In den Empfehlungen gehe es zudem um Hinweise, woran Betriebe bei der Prävention denken sollten. Gleichzeitig merkt er an, dass die Empfehlungen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Der Grund: Sie werden ständig an die sich verändernde Lage angepasst.
10 Tipps für mehr Sicherheit auf Dienstreisen
- Ist die Auslandsreise wirklich erforderlich? Die Zahl der Auslandsreisen von Beschäftigten sollten Sie in Anbetracht des Infektionsrisikos auf das Notwendigste beschränken – vor allem bei Risikogebieten. Es gilt, die Situation am Zielort im Vorfeld zu prüfen und zu bewerten. Gegebenenfalls lassen sich Reisen durch den Einsatz digitaler Tools ersetzen oder reduzieren.
- Wer genehmigt Auslandsreisen? Legen Sie einen Verantwortlichen fest. Bestimmen Sie ebenso, welche Dokumente erforderlich sind.
- Welche länderspezifischen Hinweise oder Warnung gibt es? Auf der Webseite des Auswärtigen Amts finden Sie Reisewarnungen und -hinweise. Informieren Sie sich und Beschäftigte vor und während einer Reise dort. Nehmen Sie bei Bedarf auch Kontakt zu lokalen Ansprechpartnern auf.
- Welche Gefährdungen bestehen? Darüber liefert eine Gefährdungsbeurteilung Erkenntnisse. Prüfen Sie dementsprechend, ob die Reise im Verhältnis zu den Risiken und Schutzmaßnahmen für betroffene Beschäftigte steht.
- Sind spezielle Gefahren für Risikogruppen berücksichtigt? Bei Erstellen der Gefährdungsbeurteilung sollten Sie auch auf besondere Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigte achten.
- Wie steht es um die erforderliche Schutzausrüstung? Ist für den Beschäftigten eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) erforderlich, sorgen Sie dafür, dass er in der Handhabung unterwiesen ist.
- Welche Regelungen für Ein- und Ausreise bestehen? Bei jeder Auslandsreise können unterschiedliche Vorgaben hinsichtlich Ein- oder Ausreise gelten. Dazu zählen beispielsweise Testungen am Flughafen oder Quarantäneregelungen. Bedenken Sie dies bei der Planung.
- Sind Sie auf den Ernstfall vorbereitet? Sorgen Sie vor, falls Ihr entsendeter Mitarbeiter einen medizinisch betreuten Rücktransport benötigt. Klären Sie im Vorfeld die Kostenübernahme.
- Wie schätzt der Betriebsarzt die Situation ein? Nehmen Sie eine Beratung bei dem Betriebsarzt in Anspruch oder veranlassen Sie ein solches Gespräch mit Ihrem Beschäftigten. Nehmen Sie bei Bedarf auch Kontakt zu einem Reisemediziner auf. Dieser kann die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge durchführen.
- Sind alle Hygieneregelungen und Schutzmaßnahmen bekannt? Sorgen Sie für eine entsprechende Unterweisung Ihres Beschäftigten. Er sollte bei Auslandsreisen alle erforderlichen Hygieneregelungen kennen, um das Infektionsrisiko zu reduzieren.
Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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