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Corona: Neuer Schnelltest für Atemschutzmasken

Feinpartikelschutzmasken schützen vor Infekionen.
Foto: © Alfredo - stock.adobe.com

Wegen Corona werden derzeit vielerorts Atemschutzmasken im Eilverfahren hergestellt und warten auf ihre Zulassung. Ob sie sich für die Dauer der akuten Gesundheitsbedrohung zum Schutz der Menschen im Gesundheitswesen einsetzen lassen, soll ein neu entwickelter Schnelltest überprüfen.

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist die Verwendung und somit die Nachfrage nach Atemschutzmasken in allen Bereichen der Gesellschaft in die Höhe geschnellt. Darunter leidet vor allem auch die dringend notwendige Versorgung von medizinischen Fachkräften mit dieser Persönlichen Schutzausrüstung.

Um den Bedarf so schnell wie möglich zu decken, werden derzeit Atemschutzmasken hergestellt, die allerdings noch nicht zugelassen sind. Zur Verkürzung des ansonsten aufwändigen Prüfverfahrens für Atemschutzmasken haben das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und die Prüfgesellschaft Dekra einen Schnelltest entwickelt. Er ermöglicht das Testen innerhalb weniger Tage – das entspricht einem Bruchteil der erforderlichen Testzeit.

Zum Hintergrund: Atemschutzmasken gehören zur Persönliche Schutzausrüstung (PSA) und unterliegen strengen Qualitäts- und Leistungsanforderungen. Sie müssen für den Europäischen Markt von unabhängigen Stellen geprüft und zertifiziert werden. Nur dann darf der Hersteller sie mit dem CE-Kennzeichen versehen und in Europa vertreiben.

EU ändert Prüfgrundsatz

Möglich wird der Einsatz des Schnelltest durch die Änderung des Prüfgrundsatzes: Um die durch Corona bedingte Versorgungslücke an Atemschutzmasken schnellstmöglich schließen zu können, hat die Europäische Kommission den Mitgliedsaaten für die Dauer der derzeitigen Sars-CoV-2-Pandemie am 13. März 2020 den Mitgliedstaaten die Möglichkeit eröffnet, zur Versorgung der medizinischen Fachkräfte auch Atemschutzmasken ohne CE-Kennzeichnung einzukaufen. Unter einer Voraussetzung: Die Atemschutzmasken müssen ein angemessenes Gesundheits- und Sicherheitsniveau gewährleisten.

Das IFA weist jedoch darauf hin, dass es bei den mittels Schnelltest geprüften Produkten sich zwar nicht um reguläre PSA nach der europäischen PSA-Verordnung handelt, aber sie sind eine Reserve für systemrelevante Personen im Gesundheitsdienst. Trotzdem sollten sie nur dann verwendet werden, wenn keine anderen zugelassenen Atemschutzmasken mehr zur Verfügung stehen - auch solche nicht, die in Ländern außerhalb Europas zugelassen sind.

IFA und Dekra bieten die Prüfung ab sofort an. Andere Prüfstellen können sich bei Interesse an die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) wenden.

Quelle/Text: IFA, Redaktion arbeitssicherheit.de (SJ)

Arbeitsschutz in Zeiten von Corona: Lesen Sie auch »Ausnahmezulassung für Händedesinfektionsmittel« >>

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