Mit Hilfe von Betriebsanweisungen lassen sich Unfall- und Gesundheitsrisiken für Beschäftigte vermeiden. Worauf kommt es bei der Gestaltung an?
Die aus der Gefährdungsbeurteilung resultierenden Schutzmaßnahmen werden in Betriebsanweisungen zusammengefasst. Diese finden unter anderem Berücksichtigung bei Unterweisungen. Außerdem sollten sie im Alltag präsent sein – also ausgehängt werden. Bei Fragen oder im Bedarfsfall kann jeder Beschäftigte in der Betriebsanweisung nachlesen. Für deren Wirksamkeit kommt es auf Verständlichkeit an. Sie sollten zudem so präzise wie möglich die betrieblichen Verhältnisse berücksichtigen. Darüber berichtet ein Beitrag in der Ausgabe von »Arbeit & Gesundheit«. Interessierte finden darin außerdem eine Checkliste sowie eine Mustervorlage für Betriebsanweisungen.
Um eine bestmögliche Wirkung zu erzielen, empfiehlt es sich, Betriebsanweisungen gut zu strukturieren und leicht verständlich zu gestalten. So können Piktogramme, Bilder und allseits bekannte Sicherheitszeichen unterstützen, um komplizierte Sachverhalte zu veranschaulichen. Auch ist auf eine einheitliche Farbgebung zu achten, damit sich der Gegenstand von Betriebsanweisungen schnell erfassen lässt: blau für die Bedienung von Maschinen, grün für die Nutzung persönlicher Schutzausrüstung und orange oder rot für Gefahrstoffe.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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