Bei manchen Arbeitsunfällen spielt elektrischer Strom eine Rolle. Diese fünf Sicherheitsregeln helfen dabei, Elektrounfälle zu verhindern.
Etwa 200 Meldungen über Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit elektrischem Strom erreichen die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jährlich. Oftmals sind ungesicherte Leitungen oder manipulierte Schalter und Steckdosen die Ursache. Gerade auf Baustellen verbergen sich freiliegende Stromleitungen, die sich beim Rohbau und bei Ausbau- oder Sanierungsarbeiten nicht direkt erkennen lassen. »Wird in der Nähe gearbeitet und die Spannung ist nicht abgeschaltet, können Beschäftigte durch einen Stromschlag schwer verletzt oder sogar getötet werden«, sagt Bernhard Arenz, Leiter der Hauptabteilung Prävention der BG BAU. Er rät zum Prinzip Vorsicht. Im Zweifel sei davon auszugehen, dass elektrische Leitungen unter Spannung stünden. Gemeint sind vor allem Anlagen, bei denen Teile der Elektrik ohne Isolation frei zugänglich sind. In deren Umgebung dürfen Beschäftigte nur arbeiten, wenn eine Elektrofachkraft den spannungsfreien Zustand hergestellt und bestätigt hat. Nur qualifizierte Elektrofachkräfte dürfen elektrotechnische Arbeiten durchführen. Darunter fällt auch Montage oder Demontage von Leuchten, ebenso das Entfernen von Abdeckungen an Schaltern oder Steckdosen.
Die BG BAU gibt fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik mit an die Hand. Diese sollen für sicheres Arbeiten an und in der Nähe von elektrischen Anlagen auf Baustellen sorgen.
- Den Lichtschalter auszuschalten, reicht nicht. Freischalten muss immer an der Verteilung erfolgen.
- Ein Wiedereinschalten muss verhindert werden. Dazu ist der Anschlussraum oder zumindest die Verteilung abzuschließen. Auch können Betätigungssperren für die Sicherungen genutzt oder Schraubsicherungen entfernt werden.
- Die Spannungsfreiheit ist mit einem zweipoligen Spannungsprüfer zu prüfen. Einpolige Phasenprüfer reichen nicht aus. Denn sie gewährleisten nicht in jedem Fall eine sichere Aussage zur Spannungsfreiheit.
- Erden und Kurzschließen ist in diesen Fällen meist nicht erforderlich und wird grundsätzlich nur von Elektrofachkräften durchgeführt.
- Müssen im Arbeitsbereich Anlagen unter Spannung bleiben – sofern unbedingt notwendig –, ist ein Abdecken und Abschranken erforderlich. In diesem Fall werden im spannungsfreien Zustand entsprechende Abdeckungen oder für den kurzzeitigen Schutz berührungssichere Verbindungsklemmen (keine Lüsterklemmen) angebracht.
Quelle/Text: BG BAU / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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