Fachbeitrag  PSA, Arbeitssicherheit  

Arbeiten im Freien: Schutz vor Gefahren und Witterung im Winter

Im Winter gilt es Schutzmaßnahmen vor Frost und Kälte zu ergreifen, um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
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Winterpause in der Baubranche? Das war einmal. Auch andere Berufsgruppen arbeiten ganzjährig im Freien. Bei frostigen Temperaturen sind aber Schutzmaßnahmen gefragt.

Die kalte Jahreszeit bringt so einige Gefahren mit sich: dunkle Wege, schlechte Sicht und rutschige Straßen durch nasses Laub oder Schnee. Stolper- und Rutschunfälle sind keine Seltenheit auf Arbeits- und Firmenwegen oder Baustellen. Sinken die Temperaturen in Richtung Nullpunkt oder gar tiefer, sind Beschäftigte bei Tätigkeiten im Freien zusätzlich der Kälte ausgesetzt. Kurzum: Herbst und Winter bergen Risiken für Sicherheit und Gesundheit – und dafür braucht es Schutzmaßnahmen. Unternehmen sind in der Verantwortung, ihre Mitarbeiter und deren Umfeld winterfest zu machen. Das Wetter ist zwar oftmals wechselhaft, aber ein Umschwung, wie es bei Jahreszeiten der Fall ist, kommt selten von heute auf morgen. Betriebe können sich und ihre Beschäftigten auf die anstehende Jahreszeit und deren Gefahren vorbereiten.

Beleuchtung sorgt für bessere Sicht

Im Herbst und Winter sind die Tage kürzer – zumindest was das Tageslicht betrifft. Das bedeutet: Arbeiten im Freien oder auf Baustellen, die am Morgen oder am Nachmittag erfolgen, finden im Dunkeln statt. Damit Betriebe sicheres Arbeiten gewährleisten können, müssen sie beispielsweise Baustellen mit künstlichem Licht und mindestens 20 Lux beleuchten. Je nach Tätigkeitsfeld sind Teilflächen mit bis zu 500 Lux auszuleuchten, berichtet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU). Ebenso seien besondere Gefahrenbereiche wie stark befahrene Kreuzungen durch eine andersfarbige oder mindestens durch eine doppelt so hohe Beleuchtungsstärke hervorzuheben.

Rutschgefahren auf Wegen beseitigen

Arbeitgeber haben sicherzustellen, dass Wege auf dem Betriebsgelände oder Baustellen frei von Gefahren sind – also diese nicht rutschig oder vereist sind. Von daher ist es wichtig, regelmäßig Laub von Verkehrswegen oder Arbeitsplätzen zu entfernen. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt oder darunter sind Wege, Gerüste und Treppen zu räumen und streuen. Bei rutschigen Arbeitsflächen empfiehlt es sich, abstumpfende oder auftauende Mittel einzusetzen. Sicherheitsschuhe der Schutzkategorie drei mit stark profilierter und rutschhemmender Sohle bieten für Beschäftigte zusätzlichen Schutz, um Rutschunfällen vorzubeugen.

Wetter- und Kälteschutzkleidung bereitstellen

Nasskaltes Wetter bei frostigen Temperaturen sorgt nicht nur für Glätte, sondern lässt auch Erkältungen und Erkrankungen der Atemwege ansteigen. Wer im Freien arbeitet, den kann es besonders schnell treffen ­– vor allem dann, wenn er die falsche Bekleidung trägt. Gerade bei körperlicher Arbeit beginnt er Körper an zu schwitzen. Ohne entsprechende Schutzkleidung läuft es meist auf eine Erkältung oder Ähnliches hinaus. Mehrlagige Kleidung und eine Fleece-Schicht halten den Körper hingegen warm. Eine Winterschutzkleidung schützt vor Kälte und äußerlicher Nässe, hält die Wärme und gibt gleichzeitig Feuchtigkeit von innen nach außen ab. Neben wetterfest sollte sie auch gut sichtbar sein. Darüber hinaus braucht es unter Umständen geeignete Schutzhandschuhe sowie Wintermützen oder Unterziehmützen für Schutzhelme.

Welche Bekleidung beziehungsweise persönliche Schutzausrüstung (PSA) für den jeweiligen Arbeitsplatz erforderlich ist, hat der Arbeitgeber im Vorfeld durch die Gefährdungsbeurteilung zu prüfen. Je nach Tätigkeitsfeld und Risiko gelten unterschiedliche Vorgaben bei der Kleidung. Wetterschutzkleidung schützt den Träger von Nässe, Wind und einer Umgebungskälte bis minus fünf Grad Celsius. Bei Temperaturen von unterhalb von minus fünf Grad Celsius kommt Kälteschutzkleidung zum Einsatz. Sie schützt vor tieferen Umgebungstemperaturen durch kaltes Wetter oder bei Arbeiten in Kühlhäusern.

Aufwärmphasen ermöglichen

Der klassische Arbeitstag über acht Stunden ist bei Arbeit im Freien bei kühlen Temperaturen nicht möglich. Die Beschäftigten benötigen die Möglichkeit, sich aufzuwärmen oder ihre Kleidung zu wechseln. Laut Handwerk Magazin ist bei einer Lufttemperatur von plus zehn bis minus fünf Grad Celsius eine maximale Kälteexposition von 150 Minuten vorgesehen. Die empfohlene Aufwärmzeit beträgt dann zehn Minuten. Das Magazin verwendet als Anhaltspunkt dafür die Norm DIN 33403-5. Die BG BAU weist darauf hin, dass es im Winter einen beheizbaren Pausenraum mit +21 Grad Celsius geben muss – beispielsweise einen Bauwagen oder Baucontainer.

Quelle/Text: BG BAU, BG ETEM, DGUV, Handwerk-Magazin.de / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

Stand: November 2019

Tipps der BG Bau: Lesen Sie auch »Baustellensicherheit: Tipps für den Winter« >>

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