Rund 3.000 Aufzüge wurden im Jahr 2022 wegen schwerer Mängel stillgelegt. Lediglich jeder zweite Personen- oder Lastenaufzug ist frei von Mängeln.
Die technische Sicherheit von Aufzugsanlagen muss einmal pro Jahr von einer unabhängigen Prüforganisationen kontrolliert werden. Im vergangenen Jahr wurden in Deutschland 657.000 Aufzugsanlagen geprüft. Bei 11,8 Prozent zeigten sich »erhebliche Mängel«. Betreiber von Anlagen müssen diese Mängel innerhalb von vorgegebenen Frist beheben. Die Sachverständigen stellten bei rund 4.700 Aufzügen »gefährliche Mängel« fest. Davon wurden circa 3.000 stillgelegt, da keine umgehende Instandsetzung der Anlagen möglich war. Bei 39,4 Prozent aller geprüften Aufzüge stellten die Prüfer »geringfügige Mängel« fest. Lediglich 48,1 Prozent blieben »mängelfrei«.
Die Zahlen gehen aus dem Anlagensicherheitsreport 2023 des TÜV-Verbands hervor. Der Report berücksichtigt die Ergebnisse der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen aller in Deutschland Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS). Zu typischen Mängeln gehören fehlerhafte Aufzugssteuerungen, defekte Türverriegelungen, abgenutzte Tragseile oder ausgefallene Notrufsysteme.
Der TÜV Verband weist außerdem auf das Thema »digitale Sicherheit von Aufzügen« hin. Dies hat sich in Zeiten zunehmender Vernetzung von Anlagen im Internet of Things (IoT) zu einem kritischen Faktor entwickelt. Das zeigt sich auch in der Regulierung. »Seit Jahresanfang sind Aufzugsbetreiber verpflichtet, technische und organisatorische Maßnahmen für den Schutz vor Cyberangriffen umzusetzen und diese in einer Gefährdungsbeurteilung zu dokumentieren«, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. »Die Sachverständigen werden die Prüfungen in diesem Bereich jetzt schrittweise ausweiten.« Daneben werde die Cybersicherheit mit der bereits verabschiedeten Maschinenverordnung und dem Cyber Resilience Act endlich fest im Produktsicherheitsrecht der EU verankert. Er meint, dass es allerdings noch einige Jahr dauern wird, bis diese Vorgaben ihre Wirkung voll entfalten können. Es sei also weiterhin die Eigenverantwortung der Hersteller und Betreiber gefragt.
Quelle/Text: TÜV Verband / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Aufzugsanlagen: Lesen Sie auch »Schutz vor Cyber-Attacken ist Pflicht« >>