Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Alkohol, Pillen und Co: Mit Suchtproblemen im Betrieb umgehen

Suchtmittel am Arbeitsplatz bergen ein hohes Gefahrenpotenzial.
Foto: © John Stocker - stock.adobe.com

Ob Alkohol, Tabletten oder Computerspiele: Viele Beschäftigte haben mit Suchtproblemen zu kämpfen. Das hat Folgen für die Arbeitssicherheit. Doch Betriebe können erste Anzeichen erkennen und präventiv vorbeugen.

Das Suchtpotenzial von Millionen Erwerbstätigen hat gravierende Folgen für die Arbeitswelt, heißt es im aktuellen DAK-Gesundheitsreport 2019 »Sucht 4.0«. Demnach fehlen Beschäftigte mit Hinweisen auf eine sogenannte Substanzstörung deutlich häufiger im Job als Mitarbeiter ohne auffällige Probleme. Die Krankenkasse vermeldet, dass der Krankenstand betroffener Personen doppelt so hoch sei. Allerdings sind sie nicht aufgrund ihrer Suchtproblematik öfter krankgeschrieben, sondern zeigen über alle Erkrankungen hinweg mehr Fehltage. Besonders bei psychischen Leiden weisen Betroffene mehr als dreimal so viele Fehltage auf.

Laut repräsentativer Studie der Krankenkasse gibt es unter den Erwerbstätigen hierzulande 6,5 Millionen abhängige Raucher sowie 160.000 Alkoholabhängige. Insgesamt 400.000 erfüllen die Kriterien einer Computerspielsucht, wobei 2,6 Millionen Beschäftigte ein auffälliges Nutzungsverhalten zeigen. Sogenanntes Gamen und seine Auswirkungen auf die Arbeit hat der DAK-Gesundheitsreport erstmals untersucht. Mehr als jeder Zweite spielt Computer-Games am Arbeitsplatz. Wer bei der Arbeit spielt, ist häufiger abgelenkt und unkonzentriert. Und: Spielsüchtige kommen häufiger zu spät zur Arbeit.

Alkohol am Arbeitsplatz

Treten Krankmeldungen im direkten Zusammenhang mit Suchtproblemen auf, sind diese zu 74 Prozent auf Alkohol zurückzuführen. Die Studie zeigt, dass jeder zehnte Arbeitnehmer in Deutschland einen riskanten Alkoholkonsum hat. »Die hohe Zahl der Betroffenen ist alarmierend«, sagt Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. »Der riskante Umgang mit Alkohol bleibt ein zentrales Problem in unserer Gesellschaft, das auch gravierende Folgen in der Arbeitswelt hat.« Sucht sei eine Krankheit, die jeden treffen könne.

Einen riskanten Alkoholkonsum haben vor allem jüngere Beschäftigte der Altersgruppe zwischen 18 und 29 Jahren. Bei 40- bis 49-Jährigen sind es nur halb so viele. Die Beschäftigtenbefragung weist zudem auf mögliche arbeitsbedingte Risikofaktoren hin. So haben Beschäftigte, die häufiger an der Leistungsgrenze arbeiten, auch häufiger Alkoholprobleme. Weitere Risikofaktoren sind starker Termin- und Leistungsdruck sowie emotional belastende Situationen am Arbeitsplatz.

Suchtverhalten erkennen

Neben Fehlzeiten bringen Suchtprobleme noch etwas mit sich - nämlich erhöhte Unfallgefahren für Betroffene und ihre Kollegen. Ob Konsum von Alkohol, andere Substanzen oder das Computerspiel am Bürorechner: Beschäftigte sind abgelenkt, unkonzentriert und weniger aufmerksam. Dies kann zu schwerwiegenden Einschränkungen der Arbeitssicherheit führen. Umso wichtiger ist es, dass Betriebe ihre Fürsorgepflicht entsprechend wahrnehmen. Das schließt Maßnahmen des Gesundheitsschutzes mit ein, zu denen auch Alkohol- und Suchtprävention im Betrieb zählt.

Suchtverhalten beziehungsweise Suchtmittelkonsum gilt es zu erkennen. Äußerliche Anzeichen dafür sind unterschiedlich. Auf Alkoholkonsum weisen oftmals zittrige Hände, Alkoholgeruch (Fahne), verlangsamte Sprache (Lallen) sowie häufigere Fehlzeiten von wenigen Tagen hin. Auf stärkere Drogen lassen veränderte Pupillengröße, verändertes Verhalten, verlangsamte Reaktionen sowie Schüttelfrost oder Hitzewallungen schließen. Aus Gründen der Arbeitssicherheit ist unter Suchtmitteln stehenden oder alkoholisierten Arbeitnehmern die Weiterarbeit zu untersagen. Diese können entweder an einem Platz im Betrieb ausnüchtern oder bei Bedarf nach Hause gebracht werden. Wichtig dabei: Der Betroffene sollte sicher und nur in Begleitung nach Hause kommen. Die Verantwortung dafür tragen der Arbeitgeber beziehungsweise der Vorgesetzte.

Mit Prävention vorbeugen

Damit Betriebe Suchtproblematiken richtig begegnen, bieten sich Maßnahmen zur Prävention an. Grundsätzlich sollte jedem Beschäftigten im Betrieb bekannt sein, dass beispielsweise Alkohol und Zigaretten am Arbeitsplatz verboten sind. Dazu empfehlen sich Betriebsvereinbarungen. Darüber hinaus können Unternehmen für ihre Beschäftigten Hilfsangebote wie Suchtberatung - gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit Krankenkassen oder externen Einrichtungen - anbieten. In Anbetracht der Risikofaktoren hinsichtlich Arbeitsbelastung und Stress ist es zudem von Bedeutung, die eigene Organisation sowie Prozesse zu hinterfragen und bei Bedarf umzugestalten. Führungskräfte sind dahingehend zu sensibilisieren, dass sie mögliches Suchtverhalten erkennen und bei eventuell Betroffenen ansprechen. Ebenso ratsam ist es, Suchtprävention im Betrieb transparent zu machen - also Maßnahmen zu kommunizieren.

Quelle/Text: DAK, Barmer GEK, DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)

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