Fachbeitrag  Arbeitssicherheit, Gefahrstoffe  

Abgas: Risiken in geschlossenen Räumen

Beschäftigte, die aufgrund ihres Berufes Abgasen dauerhaft ausgesetzt sind, unterliegen der Gefahr eine Vergiftung zu erleiden oder an Krebs zu erkranken. Vor allem in geschlossenen Räumen sind Emissionen eine unterschätzte Gefahr. arbeitssicherheit.de hat die Fakten zur Abgasgefahr zusammengetragen.

 

Darum sind Abgase gefährlich

Beim Bau geschlossener Gebäude, etwa großer Werkshallen, kommen schwere Fahrzeuge zum Einsatz: Bagger, Walzen, Steinsägen oder Trennschleifer. Handelt es sich um benzinbetriebene Maschinen gelangen Abgase in die Luft, Dieselmotoren setzen wiederum Feinstaub frei. Sind Personen diesen Abgasen ungeschützt ausgesetzt, drohen schwerwiegende gesundheitliche Folgen: Das Einatmen von Kohlenmonoxid (CO) kann zu Vergiftungen, die Exposition mit Rußpartikeln zur Entstehung von Krebs führen. Beide Abgasgruppen sind sehr gefährlich.

Kohlenmonoxid-Vergiftung mit Todesfolge

Kohlenmonoxid ist hinterlistig, weil es farblos, geruchsneutral und geschmacklos ist. Menschen merken es nicht, wenn die Konzentration des giftigen Gases in ihrer Umgebung ansteigt. In Vergiftungsfällen drohen den Betroffenen Übelkeit, Kopfschmerzen und Schwindel, bei schweren Fällen auch Krampfanfälle und akute Atemnot - und im schlimmsten Fall der Erstickungstod. Allein im Jahr 2013 hat die BG Bau 15 Fälle registriert, bei denen Personen bei der Arbeit schwere Vergiftungen erlitten haben, vier von ihnen starben an den Folgen der Kohlenmonoxid-Exposition. Dabei geht die BG Bau davon aus, dass die Zahl der Betroffenen viel höher ist.

Krebs durch Dieselpartikel

Auch Dieselabgas kann zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Er enthält Rußpartikel, die so fein sind, dass sie für das bloße Auge nicht zu erkennen sind. Über die Atmung gelangen sie direkt in die Lunge und können dort die Entstehung von Krebs begünstigen. Die Inhalation der Rußpartikel bleibt meistens unbemerkt, weil sie keine spürbaren Symptome verursacht. Aber die Abgase wirken im Körper nach, häufig chronisch und erst nach Jahren.

Dieselabgas zählt zu den polyzyklischen aromatischen Kohlenstoffen (PAK), die seit 2012 von der Internationalen Krebsagentur in Lyon als krebserregend eingestuft sind. Insgesamt über einhundert Verdachtsfälle auf Lungenkrebs durch die Exposition registrierte die BG Bau im Jahr 2013.

Schutzmaßnahmen verringern das Gesundheitsrisiko

Die rechtlichen Regeln zum Arbeitsschutz beim Einsatz von Baumaschinen in geschlossenen Räumen sind eindeutig: Bei benzinbetriebenen Maschinen gibt es einen vorgeschriebenen Grenzwert von 35 Milligramm pro Kubikmeter Luft, der nicht überschritten werden darf. Höhere Konzentrationen können tödlich sein. Für Dieselrußpartikel gibt es keinen Arbeitsplatzgrenzwert. Vielmehr müssen Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Gefährdung ihrer Angestellten nach dem Stand der Technik so weit wie möglich verringert wird. Bei der Konkretisierung der Schutzziele sind vorrangig die Technischen Regeln für Gefahrstoffe z.B. die TRGS 554 »Abgase von Dieselmotoren« heranzuziehen.

Die TRGS 554 »Abgase von Dieselmotoren« macht Unternehmen genaue Angaben zum Vorgehen. So ist nach Ziffer 4.1 »das Arbeitsverfahren so zu gestalten, dass DME [Dieselmotoremissionen; Anmerk d. Red.] nicht frei werden, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Dies bedeutet, zu prüfen, ob die anstehenden Aufgaben und Tätigkeiten auch durch andere Antriebstechniken erfüllt werden können. Werden nach dieser Prüfung weiterhin Dieselmotoren eingesetzt, sind Maßnahmen zur Minderung der DME zu treffen. Expositionsminderungen können durch die Absaugung der DME direkt an der Entstehungsstelle und den Einsatz von Dieselpartikelfiltern (DPF) sowie ferner durch lüftungstechnische Maßnahmen erreicht werden.«

Weitere Schutzmaßnahmen sind beispielsweise der Einsatz emissionsarmer Maschinen, Katalysatoren oder Elektromotoren. Welche Maßnahmen umgesetzt werden müssen ist dabei abhängig von dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, zu deren Durchführung Arbeitgeber verpflichtet sind.

Quelle/Text: BG Bau, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © Superingo - Fotolia.com


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