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Technische Regeln für Gefahrstoffe

Abgase von Dieselmotoren (TRGS 554)

Vom 22. Oktober 2008 (GMBl S. 1179, 2009 S. 604)

Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene sowie sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, einschließlich deren Einstufung und Kennzeichnung, wieder. Sie werden vom

  1. Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS)

aufgestellt und von ihm der Entwicklung entsprechend angepasst. Die TRGS werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben.

InhaltsübersichtAbschnitt
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung3
Schutzmaßnahmen4
Verzeichnis betrieblicher Arbeitsbereiche mit Abgasen von DieselmotorenAnlage 1
Beispiel-BetriebsanweisungAnlage 2
Wartungskonzept, AbgasmessungAnlage 3
Spezielle Arbeitsbereiche und TätigkeitenAnlage 4
DME-Konzentrationen - Messergebnisse für ArbeitsbereicheAnlage 5