Leistenschmerzen oder Bewegungseinschränkungen können auf Verschleiß des Hüftgelenks hindeuten. Damit Heben und Tragen nicht zu Hüftgelenksarthrose führt, sind bestimmte Grundregeln bei Lasten über 15 Kilogramm zu beachten.
Anfang August 2021 wurde Hüftgelenksarthrose als Berufskrankheit aufgenommen. Hintergrund ist eine neue Berufskrankheiten-Verordnung. Schon seit mehr als einem Jahr können die Unfallversicherungsträger dieses Krankheitsbild unter bestimmten Voraussetzungen als »Wie-Berufskrankheit« anerkennen. Für eine Anerkennung müssen Betroffene im Laufe ihres Arbeitslebens mindestens zehnmal pro Tag Lasten von mindestens 20 Kilogramm getragen haben. Das Gesamtgewicht, welches sie während ihres Arbeitslebens bewegt haben, muss mindestens 9.500 Tonnen betragen.
Chronischer Gelenkverschleiß ist nicht mehr rückgängig zu machen. Um diesen zu vermeiden, gibt die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) Tipps zu Hebe- und Tragetechniken. Damit lässt sich die Last auf die Hüften reduzieren. Für das Heben und Tragen für Lasten ab 15 Kilogramm gilt:
Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer
Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen Loseblattwerk mit CD-ROM ca. 1300 Seiten Carl Heymanns Verlag
Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba
Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis. Loseblattwerk mit CD-ROM 1300 Seiten Carl Heymanns Verlag