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Fahrerkabinen mit Anlagen zur Atemluftversorgung auf Erdbaumaschinen und Spezialmaschinen des Tiefbaues
(bisher: BGI 581)

Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft

Stand der Vorschrift: Januar 2007

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Vorbemerkung

Der Einsatz von Erdbaumaschinen in mit Gefahrstoffen kontaminierten Bereichen, z.B. auf Müll- und Sondermülldeponien, erfordert umfangreiche Kenntnisse und gefahrenspezifische Maßnahmen.

Dazu gehört auch eine ausreichende Versorgung der Fahrerkabinen mit Atemluft genügender Qualität. Die hierzu erforderliche Sicherheitstechnik befindet sich noch in voller Entwicklung. Dieses Merkblatt enthält den bisherigen Erkenntnisstand in einer ersten Zusammenfassung.

Die in dieser BG-Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben können.

Prüfberichte von Prüflaboratorien, die in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen sind, werden in gleicher Weise wie deutsche Prüfberichte berücksichtigt, wenn die den Prüfberichten dieser Stellen zu Grunde liegenden Prüfungen, Prüfverfahren und konstruktiven Anforderungen denen der deutschen Stelle gleichwertig sind. Um derartige Stellen handelt es sich vor allem dann, wenn diese die in der Normenreihe EN 45 000 niedergelegten Anforderungen erfüllen.

Redaktionelle InhaltsübersichtAbschnitt
Allgemeines1
Begriffsbestimmungen2
Bau und Ausrüstung 3
Gemeinsame Bestimmungen3.1
Besondere Bestimmungen für Maschinen mit Filteranlagen3.2
Besondere Bestimmungen für Maschinen mit Atem-Druckluft-Anlagen3.3
Betriebsanleitung3.4
Betrieb 4
Gemeinsame Bestimmungen4.1
Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Maschinen mit Filteranlagen4.2
Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Maschinen mit Atem-Druckluft-Anlagen4.3
Prüfung5
Anforderungen für den Einsatz bei Gefährdungen durch biologische ArbeitsstoffeAnhang 1
Ergänzungsvorschlag zur BetriebsanweisungAnhang 2
Vorschriften und RegelnAnhang 3