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Abschnitt 3.4 - 3.4 Betriebsanleitung

3.4.1
Für die Fahrerkabine, die Filteranlage oder die Atem-Druckluft-Anlage auf Erdbaumaschinen oder Spezialmaschinen des Tiefbaues muss eine vom Hersteller oder Ausrüster aufgestellte, ergänzende Betriebsanleitung vorhanden sein. In der Betriebsanleitung muss darauf hingewiesen sein, dass bei besetzter und geschlossener Kabine die Luftzufuhr (Filterfrischluft bzw. Atemdruckluft) eingeschaltet sein muss.

3.4.2
Für den Betrieb, die Instandhaltung, die Einsatzzeiten der verwendeten Filter und die Filterentsorgung muss zusätzlich zur Betriebsanleitung nach Abschnitt 3.4.1 eine vom Filterhersteller oder -vertreiber aufgestellte Betriebsanleitung vorhanden sein.