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Abschnitt 1 TRD 451 Anlage 1, Geltungsbereich
Abschnitt 1 TRD 451 Anlage 1
Technische Regeln für Dampfkessel Anlagen zur drucklosen Lagerung von Ammoniak- Wassergemischen für Dampfkesselanlagen Lagerbehälter (TRD 451 Anlage 1)
Bundesrecht
Titel: Technische Regeln für Dampfkessel Anlagen zur drucklosen Lagerung von Ammoniak- Wassergemischen für Dampfkesselanlagen Lagerbehälter (TRD 451 Anlage 1)
Normgeber: Bund
Amtliche Abkürzung: TRD 451 Anlage 1
Gliederungs-Nr.: [keine Angabe]
Normtyp: Technische Regel

Abschnitt 1 TRD 451 Anlage 1 – Geltungsbereich (1)

Diese TRD gilt für die Werkstoffe, Konstruktion, Berechnung, Herstellung und Prüfung von einwandigen Lagerbehältern zur drucklosen Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen für Dampfkesselanlagen. Sie gilt gleichermaßen für die Innenbehälter doppelwandiger Lagerbehälter.

(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)