
Abschnitt 1 TRD 451 Anlage 1
Technische Regeln für Dampfkessel Anlagen zur drucklosen Lagerung von Ammoniak- Wassergemischen für Dampfkesselanlagen Lagerbehälter (TRD 451 Anlage 1)
Technische Regeln für Dampfkessel Anlagen zur drucklosen Lagerung von Ammoniak- Wassergemischen für Dampfkesselanlagen Lagerbehälter (TRD 451 Anlage 1)
Bundesrecht
Abschnitt 1 TRD 451 Anlage 1 – Geltungsbereich (1)
Diese TRD gilt für die Werkstoffe, Konstruktion, Berechnung, Herstellung und Prüfung von einwandigen Lagerbehältern zur drucklosen Lagerung von Ammoniak-Wassergemischen für Dampfkesselanlagen. Sie gilt gleichermaßen für die Innenbehälter doppelwandiger Lagerbehälter.
(1) Red. Anm.:
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)
Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)