TRD 451 Anlage 1 - TR Dampfkessel 451 Anlage 1

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Abschnitt 8 TRD 451 Anlage 1 - Prüfungen vor der Inbetriebnahme (1)

8.1 Behälter aus metallischen Werkstoffen

8.1.1 Die Behälter sind nach DIN 6600 einer Güteüberwachung zu unterziehen. Die Prüfung wird entweder durch die anerkannten Werkprüfer oder eine Fremdüberwachung durchgeführt.

Über die Prüfungen ist ein Prüfbericht zu erstellen.

8.1.2 An jedem Behälter wird eine Bau- und Dichtheitsprüfung durchgeführt. Hierbei sind die Maße sowie die Einhaltung der Anforderungen der Normen und dieser TRD zu prüfen.

8.1.3 Zerstörungsfreie Prüfung von Schweißnähten

8.1.3.1 Schweißnähte an Behältern aus Stählen nach Tafel 1 sind in folgendem Umfang einer Ultraschall- oder Durchstrahlungsprüfung zu unterziehen:

  • Längsnähte und Stoßstellen zwischen Längs- und Rundnähten 10 %, Prüfklasse A;

  • Rundnähte 2 %, Prüfklasse A.

Tafel 1. Nachweis der Güteeigenschaften, Auszug der möglichen Werkstoffe: Ferritische Baustähle

StahlsorteNormGütenachweis nach
EN 10204 (DIN 50049)
Bleche
St 37-2
USt 37-2
RSt 37-2
2.2 1)
St 37-3
St 52-3
DIN EN 100253.1.B
(W) StE 2553.1.B
T; ESt 255
(W) StE 285DIN 171023.1.B
T; Est 285
W;T;EStE 3153.1.B
W; T; EStE 3553.1.B
WTSt 37-2
WTSt37-3DIN 171023.1.B
Schiffsbaustahl Grad B3.1.C
HI
HII
17 Mn 4
DIN 171553.1.B
Rohre
USt37.0
St37.0
RSt37.0
DIN 16262.2
RSt37.0
St44.0
St52.0
DIN 16292.2
(W)StE255
T; EStE2SS
(W)StE 285
T; EStE 285
DIN 171793.1.B
St35.8
15 Mo 3
DIN 171753.1.B
Flansche
C 22.8
C 22.3
15 Mo 3
DIN 1724
DIN 2528 3
3.1.B
(Stempelung)
3.1.8
RSt 37-2
RSt 37-3
DIN 171002.2 (2)1)
Schmiedestücke
RSt 37-2
RSt 37-3
DIN 171002.2
(W)StE 355
T; StE 355
DIN 171033.1.B
C 22.8DIN 172433.1.B
Anschweißteile
W;T; EStE 255 bis W; T; EStE 355DIN 17 1023.1.B
St 37-2 bis St 52-3DIN EN 100252.2 1)
1) Nach Vorliegen besonderer Voraussetzungen und nach Vereinbarung mit dem
Sachverständigen kann das Werkzeugnis 2.2 nach EN 10204 (DIN 50049) entfallen

8.1.3.2 Für Nahte aus Stählen nach Tafel 2 gilt für Längsnähte und Stoßstellen 2 %, Prüfklasse A, sowie für Rundnähte, deren stichprobenweise Erfassung bei der Prüfung von Stoßstellen, Prüfklasse A.

8.1.3.3 Für Stutzennähte an Behältern aus Stählen nach Tafel 1 und 2 gilt ein Prüfumfang von 10 %, wobei mindestens zwei Nahte, Prüfklasse A, zu prüfen sind.

8.1.3.4 Bei der Verteilung des Prüfumfanges gelten folgende Grundsätze:

(1) Alle beteiligten Schweißer sind in den vorgegebenen Prüfumfang einzubeziehen.

(2) Vom Ansatz jeder vierten Senkrechtnaht ist eine Durchstrahlungsprüfung durchzuführen.

(3) Bei Flachboden-Tankbauwerken sind im Bereich der Boden-Stumpfnähte die Nahtzonen oberhalb der Stoßstellen von Unterlegstreifen nach Beschliefen der Decklagen mittels Magnetpulverprüfung zu 25% auf Wurzelquerrisse zu überprüfen.

8.2Behälter aus nichtmetallischen Werkstoffen

8.2.1 Die Behälter sind nach DIN 18200 einer Güteüberwachung zu unterziehen. Die Anforderungen an die Eigenüberwachung und die Fremdüberwachung regelt der Prüfbescheid des DIfBt.

8.2.2 Anforderungen an die Werkstoffprüfung sind entsprechend dem Prüfbescheid zu erfüllen.

8.2.3 An jedem Behälter wird eine Bauprüfung durchgeführt. Es sind Abmessungen, Wanddicken und Form entsprechend den Prüfbescheiden zu prüfen.

Insbesondere sind die Oberflächen und Verbindungsstellen einer visuellen Prüfung zu unterziehen.

8.2.4 Die Behälter sind entsprechend Prüfbescheid zu kennzeichnen.

Jedem Behälter ist ein Exemplar des Prüfbescheides beizufügen.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 1. Januar 2013 durch die Bek. vom 17. Oktober 2012 (GMBl S. 902)

(2) Amtl. Anm.:

Nach Vorliegen besonderer Voraussetzungen und nach Vereinbarung mit dem
Sachverständigen kann das Werkzeugnis 2.2 nach EN 10204 (DIN 50049) entfallen