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Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel
Organisation durch den Unternehmer
(bisher: BGI/GUV-I 5190)

Information

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung

Stand der Vorschrift: Juni 2010

Aktualisierte Fassung Februar 2012

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Vorbemerkung

Der Arbeitgeber/Unternehmer ist verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel. Zur Erhaltung des sicheren Zustandes dieser Arbeitsmittel sind wiederkehrende Prüfungen erforderlich.

Diese Information gibt praxisbezogene Hinweise für die Organisation der nach § 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geforderten wiederkehrenden Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel.

Dazu orientiert sich diese Information sowohl an den Festlegungen der Technischen Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1201 "Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftiger Anlagen" und der TRBS 1203 "Befähigte Personen" als auch an den Schutzzielen des § 5 "Prüfungen" der Unfallverhütungsvorschrift "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" (BGV/GUV-V A3) und den zugehörigen Durchführungsanweisungen.

Weiterhin erhält der Arbeitgeber/Unternehmer Hinweise bezüglich angemessener Prüffristen, sachgerechter Dokumentation und Kennzeichnung der Arbeitsmittel. Ergänzend befinden sich Vorschläge zu Vertragsinhalten für die Vergabe von Prüfaufträgen im Anhang 3 "Hinweise zur Auftragsvergabe".

Die in dieser Information enthaltenen technischen Lösungen schließen andere, mindestens ebenso sichere Lösungen nicht aus, die auch in technischen Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder der Türkei oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ihren Niederschlag gefunden haben.

InhaltsübersichtAbschnitt
Vorbemerkung
Anwendungsbereich1
Begriffsbestimmungen2
Vorgaben zu Prüfungen3
Gesetzliche Vorgaben3.1
Allgemeine Vorgaben3.2
Anforderungen an das Prüfpersonal4
Berufsausbildung4.1
Berufserfahrung4.2
Zeitnahe berufliche Tätigkeit4.3
Weisungsfreiheit und Verantwortung4.4
Durchführung der Prüfungen5
Prüfumfang5.1
Besichtigen5.1.1
Messen5.1.2
Funktionsprüfung, Erproben5.1.3
Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme5.2
Auswertung und Prüffristen6
Dokumentation und Kennzeichnung7
Vorschriften und RegelnAnhang 1
Auszug aus TRBS 1201Anhang 2
Hinweise zur AuftragsvergabeAnhang 3
Beispiel einer Checkliste zum Besichtigen von ArbeitsmittelnAnhang 4
Übersicht des Prüfumfangs und der sicherheitstechnischen GrenzwerteAnhang 5
Übersichtstabelle zur befähigten Person "Elektrische Gefährdung" (Anhang 2, TRBS 1203)Anhang 6