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Abschnitt 2 - Begriffsbestimmungen

  • Arbeitsmittel

    sind Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen. Anlagen setzen sich aus mehreren Funktionseinheiten zusammen, die zueinander in Wechselwirkung stehen und deren sicherer Betrieb wesentlich von diesen Wechselwirkungen bestimmt wird.

  • Befähigte Person

    ist eine Person, die durch ihre elektrotechnische Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel verfügt.

  • Benutzung

    umfasst alle ein Arbeitsmittel betreffenden Maßnahmen, wie Erproben, Ingangsetzen, Stillsetzen, Gebrauch, Instandsetzung und Wartung, Prüfung, Sicherheitsmaßnahmen bei Betriebsstörungen, Um- und Abbau sowie Transport.

  • Bereitstellung

    umfasst alle Maßnahmen, die der Arbeitgeber/Unternehmer zu treffen hat, damit den Beschäftigten nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt werden.

  • Besichtigen

    ist der erste Arbeitsgang bei jeder Prüfung, bei dem durch bewusstes, kritisches Betrachten festgestellt wird, ob der Prüfling äußerlich erkennbare, die Sicherheit beeinträchtigende Mängel aufweist.

  • Elektrofachkraft

    ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihr übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann (BGV/GUV-V A3; DIN VDE 0105-100).

  • Elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP)

    ist eine Person, die durch eine Elektrofachkraft über die ihr übertragenen Aufgaben und die möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und erforderlichenfalls angelernt sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen, persönlichen Schutzausrüstungen und Schutzmaßnahmen unterwiesen wurde (BGV/GUV-V A3; DIN VDE 0105-100).

  • Erproben

    ist ein Arbeitsgang einer Prüfung, der in Abhängigkeit von der Art des Prüflings und der Funktion seiner Bauteile erforderlich sein kann. Mit ihm wird durch Betätigen, Belasten mit der Hand (Handprobe) oder im Zusammenhang mit dem Betreiben des Prüflings (Funktionsprobe) festgestellt, ob die der Sicherheit dienenden Bauteile bestimmungsgemäß funktionieren.

  • Gefährdung durch elektrischen Schlag

    bezeichnet die Möglichkeit eines Schadens oder einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, hervorgerufen von einem von außen einwirkenden elektrischen Strom durch den menschlichen Körper.

  • Handgeführte elektrische Arbeitsmittel

    sind solche, die auf Grund ihrer Benutzung während des Betriebes in der Hand gehalten werden.

  • Messen

    ist ein Arbeitsgang einer Prüfung, der in Abhängigkeit von der Art des Prüflings und der Prüfaufgabe erforderlich sein kann. Mit ihm werden mit Hilfe von Messeinrichtungen bestimmte Eigenschaften oder Merkmale des Prüflings festgestellt, die durch Besichtigen nicht oder nicht immer erkannt werden können, aber zur Beurteilung der Sicherheit erforderlich sind. Das Bewerten der Messergebnisse gehört zum Messen.

  • Ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel

    sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, die im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit eingesetzt werden. Diese können während des Betriebes bewegt oder leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind.

  • Prüffrist

    ist der Zeitraum bis zur nächsten wiederkehrenden Prüfung.

  • Prüfling

    ist im Sinne dieser Information ein gebrauchsfertiges elektrisches Arbeitsmittel, das im Rahmen einer Prüfung bewertet wird.

  • Prüfung

    ist die Ermittlung des Ist-Zustandes eines elektrischen Arbeitsmittels, der Vergleich des Ist-Zustandes mit dem Soll-Zustand sowie die Bewertung der Abweichung des Ist-Zustandes vom Soll-Zustand.

  • RFID

    Der englische Begriff Radio Frequency Identification (RFID) bedeutet im Deutschen Identifizierung mit Hilfe von elektromagnetischen Wellen. RFID ermöglicht die automatische Identifizierung von Gegenständen (Arbeitsmittel) und erleichtert damit erheblich die Erfassung und Speicherung von Daten. Im Zusammenhang mit Prüfungen werden sogenannte "Transponder" mit Arbeitsmitteln fest verbunden. Sie stellen in diesem System die Träger der zugeordneten Daten dar und können üblicherweise drahtlos ausgelesen werden.

  • Schutzklasse

    ist die Klassifizierung elektrischer Arbeitsmittel nach der Art der Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag, die bei ihnen vorrangig wirksam wird oder bei ihrem Anschluss an eine elektrische Anlage wirksam werden kann.

  • Transportable elektrische Arbeitsmittel

    sind solche, deren Standort verändert werden kann und die bei bestimmungsgemäßer Anwendung nicht in der Hand gehalten werden. Diese werden auf Grund ihrer Benutzung und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung wie ortsveränderliche elektrische Arbeitsmittel behandelt, z. B. Baustellenkreissäge, Baustromverteiler, Ersatzstromerzeuger.

  • Wiederkehrende Prüfungen

    sind Prüfungen, die der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Zustandes der elektrischen Arbeitsmittel hinsichtlich des Betriebes dienen. Diese sollen Mängel aufdecken, die Gefährdungen hervorrufen können. Die Prüfungen finden in festgelegten Prüffristen wiederkehrend statt.

CCC_1932_02