DGUV Information 202-108 - Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum

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Abschnitt 2.2 - 2.2 Aufgaben der Praktikumsleitung

Zu den Aufgaben der Praktikumsleitung innerhalb der Schule gehört neben der Information und Unterweisung der Schülerinnen und Schüler auch die Information der Eltern und der Kontakt zum gewählten Praktikumsbetrieb. Abbildung 2 zeigt diese Aufgaben im zeitlichen Ablauf des Betriebspraktikums. Es wird deutlich, dass schon im Vorfeld des Praktikums eine Vielzahl von Aufgaben umgesetzt werden müssen, um die Sicherheit und Gesundheit während des Praktikums zu gewährleisten (siehe auch Anlage 2 "Checkliste für die Praktikumsleitung").

Vorbereitung

Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler

Das Betriebspraktikum ist für die Schülerinnen und Schüler ein wichtiger Schritt, erste Eindrücke von einem beruflichen Alltag zu erhalten und einen Beruf näher kennen zu lernen. Ob der Praktikumsbetrieb durch die Schule oder die Schülerinnen und Schüler organisiert wird, ist länder- bzw. schulspezifisch geregelt. Wichtig ist aber immer: die Schülerinnen und Schüler sollen Freude an ihrem Praktikum haben sowie sicher und gesund arbeiten können. Wer nicht weiß, auf was er achten muss, ist verunsichert, kann sich in seinem Praktikum nicht optimal einbringen und erleidet im schlimmsten Fall einen Unfall.

Der erste Schritt ist es deshalb die Schülerinnen und Schüler neugierig zu machen und sie umfassend zu informieren, was vor, während und nach dem Praktikum auf sie zukommt. Bereits bei der Einführung sollten Aspekte von Sicherheit und Gesundheit thematisiert und die Schülerinnen und Schüler für das Thema sensibilisiert werden. Dabei sollten u. a. die folgenden Punkte angesprochen und ggf. geklärt werden:

  • Was heißt Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit? Was muss unter diesen Aspekten im Betrieb beachtet werden?

  • Welche Kleidung muss getragen werden (ggf. Arbeitskleidung oder PSA)?

  • Leidet eine Schülerin oder ein Schüler an einer Allergie, die sich im Rahmen des Betriebspraktikums verschlimmern könnte? Kann das Praktikum dennoch durchgeführt werden oder muss ein alternativer Praktikumsplatz gesucht werden? Muss ggf. die betriebliche Ansprechperson über die Allergie informiert werden?

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Abb. 2
Aufgaben der Praktikumsleitung

Information der Eltern

Neben den Schülerinnen und Schülern müssen auch die Eltern über die Durchführung des Betriebspraktikums informiert werden. Die offenen Fragen der Eltern werden am besten in einem Elternabend beantwortet. Zusätzlich hat es sich bewährt, die häufigsten Fragen schon im Vorfeld zu klären. Eine Möglichkeit hierfür ist ein Elternbrief, in dem Themen wie Organisation des Betriebspraktikums und der Versicherungsschutz der Schülerinnen und Schüler angesprochen werden (siehe auch Anlage 3 "Elternbriefvorlage").

Abschluss eines Praktikumsvertrags

Die Schülerinnen und Schüler lernen in dem Betriebspraktikum den Alltag in einem Betrieb kennen und bekommen einen Eindruck vom Berufsleben. Hierfür ist es wichtig, dass sie zudem die Verbindlichkeit ihrer Tätigkeit verstehen. Ein Praktikumsvertrag kann dazu dienen, diese Verbindlichkeit zu vereinbaren. Hierin wird festgelegt, wann das Praktikum beginnt und endet, welche Tätigkeiten ausgeführt werden und wie der Arbeitsschutz geregelt wird. Der Praktikumsvertrag wird zumeist von den Betrieben erstellt. Um sicher zu stellen, dass auch Aspekte von Sicherheit und Gesundheit beachtet werden, ist eine Präventionsvereinbarung zum Praktikumsvertrag sinnvoll, die zwischen Betrieb und Schule geschlossen wird (siehe auch Anlage 4 "Präventionsvereinbarung zum Praktikumsvertrag").

Besuch des Praktikumsbetriebes vor Beginn des Praktikums

Bevor die Schülerinnen und Schüler in den Betrieb gehen, muss seitens der Schule im Dialog mit dem Betrieb geklärt werden, dass die Arbeitsschutzvorschriften eingehalten werden. Hierfür besucht die Praktikumsleitung die Betriebe, stellt einen ersten persönlichen Kontakt her und sieht sich die Arbeitsplätze der Schülerinnen und Schüler an.

Bei dem Besuch sollten u. a. die folgenden Punkte geklärt werden (siehe auch Anlage 5 "Themen Betriebsbesuch inkl. Besprechung zur Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes").

  • Welche Tätigkeiten müssen die Schülerin bzw. der Schüler ausführen?

  • Wird dabei u. a. das Jugendarbeitsschutzgesetz beachtet (z. B. keine Arbeit an gefährlichen Maschinen)?

  • Wer ist im Praktikumsbetrieb verantwortlich für die Schülerin bzw. den Schüler?

  • Wer nimmt die Unterweisung vor?

  • Wie sind die Arbeitszeiten?

  • Gibt es Tätigkeiten, bei denen PSA getragen werden muss? Wird diese vom Betrieb gestellt?

Auf Grundlage des Besuchs des Praktikumsbetriebs erstellt die Praktikumsleitung gemeinsam mit dem Betrieb eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten, die die Schülerinnen und Schüler ausführen. Diese soll einen Überblick über mögliche Gefährdungen geben, es erfolgt eine Risikobewertung und die vereinbarten Maßnahmen werden dokumentiert (siehe auch Anlage 6 "Gefährdungsbeurteilung").

Hilfestellungen zur Einarbeitung in die Umsetzung betriebsspezifischer Präventionsmaßnahmen können auf den Internetseiten des für den Betrieb jeweils zuständigen Unfallversicherungsträgers abgerufen werden.

Hinweis: Die Praktikumsleitung sollte spätestens bei dem Besuch des Betriebs klären, inwiefern das Tragen von PSA im Betrieb auch für "Gäste" erforderlich ist. Nur so kann sie bei dem Besuch der Schülerinnen und Schüler im Praktikum ebenfalls die erforderliche PSA tragen und ihrer Vorbildrolle gerecht werden.

Klärung offener Fragen

Im Betrieb konnte die Praktikumsleitung ermitteln, welche Tätigkeiten ausgeführt werden. Oftmals ergeben sich im Nachgang offene Fragen, die mit den zuständigen Stellen zu klären sind. Regelmäßig wiederkehrende Fragen ergeben sich u. a. aus den Auflagen der Gesundheitsämter sowie bei Anforderungen zum Tragen von PSA.

So ist bei Tätigkeiten im Lebensmittelbereich zu prüfen, ob die Schülerinnen und Schüler einen Nachweis über die Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) (früher Gesundheitszeugnis) benötigen. Auch für Betriebspraktika in Kindertagesstätten, Altenpflegeheimen oder Tierheimen können spezifische Erfordernisse wie z. B. Impfungen bestehen. Informationen dazu sind beim Gesundheitsamt erhältlich.

Im Betrieb hat die Praktikumsleitung u. a. geklärt, ob die Schülerinnen und Schüler PSA tragen müssen. Stellt der Betrieb bzw. die Eltern diese auf freiwilliger Basis nicht zur Verfügung, muss der Sachkostenträger die Kosten für die notwendige PSA übernehmen.

Unterrichtliche Vorbereitung und allgemeine Unterweisung

In der unterrichtlichen Vorbereitung der Schülerinnen und Schüler auf ihre Tätigkeiten im Betrieb sollen auch Sicherheits- und Gesundheitsthemen bei der Arbeit angesprochen werden. Ziel muss es sein, dass sich die Schülerinnen und Schüler mit dem Thema Prävention aktiv auseinandersetzen und für das Thema sensibilisiert werden.

Grundlegende Unterrichtsthemen sollten sein:

  • Erste Hilfe

  • Brandschutz und Notfallorganisation

  • Versicherungsschutz

  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

  • Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung

Hilfestellungen sowie ein Verweis zu Lehrmaterialien für die unterrichtliche Vorbereitung werden in Anlage 7 aufgeführt. Ziel der Vorbereitung ist es, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, kritische Situationen zu erkennen und sich mit Fragen an ihre Ansprechperson im Betrieb zu wenden. Sie sollen verstehen, dass sie in unbekannten Situationen besser nachfragen, bevor sie eigenmächtig handeln und dadurch ggf. einen Unfall erleiden (siehe auch Anlage 7 "Unterrichtliche Vorbereitung"). Die unterrichtliche Vorbereitung dient auch der Unterweisung der Schülerinnen und Schüler und muss dokumentiert werden. Dies ist z. B. durch einen Eintrag ins Klassenbuch oder Kursbuch möglich. Alternativ kann ein gesondertes Unterweisungsformular genutzt werden, auf dem sowohl die unterweisende Person als auch die Schülerinnen und Schüler unterschreiben und die Unterweisung zu den behandelten Themen bestätigen (siehe auch Anlage 8 "Dokumentation allgemeine Unterweisung").

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Abb. 3
Der Besuch der Praktikumsleitung im Praktikumsbetrieb

Durchführung

Besuch des Praktikumsbetriebes während des Praktikums

Während des Praktikums besucht die Praktikumsleitung in Abstimmung mit den Verantwortlichen im Betrieb die Schülerinnen und Schüler an ihrem Praktikumsplatz. So bekommt die Praktikumsleitung einen Einblick, ob die Schülerinnen und Schüler in den Bereichen tätig werden, die mit dem Betrieb besprochen wurden. Die Praktikumsleitung kann darüber hinaus einschätzen, ob alle Vereinbarungen bezüglich der Sicherheit und Gesundheit umgesetzt werden. Außerdem erfährt die Praktikumsleitung, ob es Beschwerden vom Betrieb oder den Schülerinnen und Schülern gibt und kann ggf. eingreifen und vermitteln.

Mit dem Besuch erhält die Praktikumsleitung auch einen vertieften Einblick in den Betrieb und kann einschätzen, ob sich dieser auch für weitere Betriebspraktika eignet.

Stellt die Praktikumsleitung bei dem Besuch fest, dass bei den Tätigkeiten ein hohes Unfall- bzw. Gesundheitsrisiko besteht, müssen diese Themen mit dem Verantwortlichen im Betrieb besprochen werden. Ist keine Einigung mit dem Betrieb möglich und besteht die Gefahr, dass bei der weiteren Tätigkeit im Unternehmen die Sicherheit und Gesundheit der Schülerinnen und Schüler gefährdet ist, muss das Praktikum - ggf. auch vorzeitig - beendet werden.

Zentrale Ansprechperson während des Betriebspraktikums

Während des Betriebspraktikums ist die Praktikumsleitung zentrale Ansprechperson für Betrieb, Eltern sowie für die Schülerinnen und Schüler. Hierfür ist es sinnvoll, dass die Praktikumsleitung für alle Beteiligten im Notfall erreichbar ist, z. B. über Telefon oder E-Mail.

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Abb. 4
Die zentrale Ansprechperson (Praktikumsleitung) ist im Notfall für alle Beteiligten erreichbar

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Abb. 5
Die Einblicke in ein Berufsfeld sind vielfältig

Abschluss

Unterrichtlicher Abschluss

Die Praktikumsleitung stellt nach Beendigung des Praktikums sicher, dass alle Schülerinnen und Schüler einen Bericht über ihr Praktikum erstellen.

Kontakt zum Praktikumsbetrieb

Der Praktikumsbetrieb investiert in die Betreuung der Schülerinnen und Schüler viel Zeit - ein Dankeschön seitens der Schule bzw. der Praktikumsleitung ist deshalb eine wertschätzende Geste. Außerdem hat die Praktikumsleitung so die Möglichkeit zu erfahren, wie die Betreuung der Schülerinnen und Schüler durch die Schule im Betrieb wahrgenommen wird und ob ggf. Veränderungen in der Betreuung seitens der Schule erforderlich sind.

Einschätzung des Praktikumsbetriebs

Die Praktikumsleitung betreut die Betriebspraktika der Schülerinnen und Schüler und bekommt so eine gute Übersicht welche Betriebe gut oder auch eher nicht für ein Praktikum geeignet sind. Um einen systematischen Überblick zu erhalten, ist es sinnvoll eine Übersicht der Praktikumsbetriebe zu führen, in denen wesentliche Themen aufgegriffen und dokumentiert werden, wie z. B.:

  • Gab es Beschwerden von Schülerinnen und Schülern?

  • Haben die Schülerinnen und Schüler die Tätigkeiten ausgeführt, die vorher mit dem Betrieb abgesprochen waren?

  • Gab es Missstände im Bereich Sicherheit und Gesundheit?

  • Gibt es Besonderheiten im Betrieb, die Schülerinnen und Schüler bereits im Vorfeld des Praktikums wissen sollten?

Fallen Betriebe regelmäßig oder im Einzelfall auch sehr negativ auf, kann die Praktikumsleitung bei der Betreuung des Betriebspraktikums im Folgejahr auf diese Information zurückgreifen und mit den Schülerinnen und Schülern bereits im Vorfeld über einen alternativen Praktikumsplatz sprechen.