DGUV Information 202-108 - Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum

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Anlage 6 - Gefährdungsbeurteilung

Wenn die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz nicht bekannt sind, kann sich auch niemand davor schützen. Eine der wichtigsten Aufgaben zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit ist daher die Beurteilung der Arbeitsbedingungen sowie in Bildungseinrichtungen auch der Lernbedingungen, auch "Gefährdungsbeurteilung" genannt. Diese hat das Ziel, für jeden Arbeits- und Lernplatz in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Bildungseinrichtung mögliche Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit Ihrer Beschäftigten und Schülerinnen und Schüler festzustellen (u. a. Übersicht der Gefährdungsfaktoren) und Maßnahmen zur Beseitigung dieser Gefährdungen festzulegen.

Beachten Sie Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote, zum Beispiel für Jugendliche, Schwangere und stillende Mütter, insbesondere im Hinblick auf schwere körperliche Arbeiten sowie den Umgang mit Gefahr- und Biostoffen. Es gilt: Gefahren müssen immer direkt an der Quelle beseitigt oder vermindert werden. Wo dies nicht vollständig möglich ist, müssen Sie Schutzmaßnahmen nach dem T-O-P-Prinzip ergreifen. Das heißt, sie müssen zuerst technische (T), dann organisatorische (O) und erst zuletzt personenbezogene (P) Maßnahmen festlegen und durchführen. Mit der anschließenden Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung kommen Sie nicht nur Ihrer Nachweispflicht nach, sondern erhalten auch eine zuverlässige Übersicht der Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Bildungseinrichtung. So lassen sich auch Entwicklungen nachvollziehen und Erfolge aufzeigen.

Bei der Zusammenarbeit mit einem Praktikums- beziehungsweise Kooperationsbetrieb sollten Sie daher Ihre Pflicht zur Umsetzung der erforderlichen Präventionsmaßnahmen auf die Unternehmensverantwortlichen im Praktikumsbetrieb übertragen. Dies kann zum Beispiel im Praktikumsvertrag geregelt werden. Entscheidend ist, dass die Pflichtenübertragung schriftlich erfolgt, denn nur dann ist sie wirksam. Das entbindet Sie jedoch nicht von Ihren Auswahl-, Organisations- und Überwachungspflichten. So müssen Sie beispielsweise sicherstellen, dass sich der Praktikums- beziehungsweise Kooperationsbetrieb an diese Vereinbarung hält. Dies kann bei den im Vorfeld stattfindenden Besuchen des Unternehmens durch verantwortliche Lehrkraft (Praktikumsleitung) erfolgen. Dabei führen Sie gemeinsam mit dem Betrieb unter anderem die Gefährdungsbeurteilung durch und stimmen wesentliche Aspekte wie die arbeitsmedizinische Vorsorge und arbeitsplatzbezogene Unterweisungen sowie die Zurverfügungstellung Persönlicher Schutzausrüstung ab. Die Besichtigungen werden regelmäßig wiederholt. Die Intervalle legen Sie aufgrund der jeweiligen Gefährdungslage und der vorgefundenen Gegebenheiten fest.

Bestandteil dieser Anlage sind folgende weitere Dokumente:

  • Risiko Beurteilen

  • Übersicht der Gefährdungsfaktoren

  • Checkliste 1: Sicherheitsorganisation im Praktikumsbetrieb

  • Checkliste 2: Erste Hilfe

  • Checkliste 3: Jugendschutz

  • Checkliste 4: Unterweisungen

Risiko beurteilen

Bei der Beurteilung des Risikos ist zunächst zu prüfen, ob es für die Gefährdung bindende Vorgaben in gesetzlichen Regelungen oder im Regelwerk der Unfallversicherungsträger gibt, wie beispielsweise Grenzwerte im Fall von Gefahrstoffen und Lärm.

Ist das bei der ermittelten Gefährdung nicht gegebenen, wird das Risiko, das von der Gefährdung ausgeht beurteilt, indem die Wahrscheinlichkeit des Wirksamwerdens der Gefährdung und die mögliche Schwere eines dadurch ausgelösten Gesundheitsschadens eingeschätzt werden.

Das Risiko und somit der Handlungsbedarf kann dann am einfachsten nach dem Ampel-Prinzip eingestuft werden:

Falls die Zuordnung der ermittelten Gefährdung oder Belastung zu einer der drei Risikostufen nicht ohne weiteres möglich ist, gibt die Risikomatrix Anhaltspunkte für die Beurteilung. Im Schnittpunkt der eingeschätzten Eintrittswahrscheinlichkeit und der eingeschätzten Schadensschwere, die die ermittelte Gefährdung aufweist, ist das resultierende Risiko, von gering bis hoch, zu finden. Aus der Charakterisierung des Risikos leitet sich der Handlungsbedarf zur Risikominderung ab. Ziel ist es, das Risiko im akzeptablen, grünen Bereich zu halten.

Es gibt neben der hier beschriebenen Risikomatrix (Abbildung 9) noch weitere Methoden der Risikobeurteilung, die angewandt werden können.

g_bu_353_as_10.jpggrüng_bu_353_as_11.jpggelbg_bu_353_as_12.jpgrot
Das Risiko ist gering! Maßnahmen sind nicht erforderlich (prüfen, ob Verbesserung möglich ist).Das Risiko ist vorhanden! Maßnahmen zur Minderung des Risikos sind erforderlich.Das Risiko ist hoch! Maßnahmen zur Minderung des Risikos sind unverzüglich durchzuführen.
EintrittswahrscheinlichkeitSchadensschwere
keine gesundheitlichen FolgenBagatellfolgen (die Arbeit kann fortgesetzt werden)mäßig schwere Folgen (Arbeitsausfall, ohne Dauerschäden)schwere Folgen (irreparable Dauerschäden möglich)tödliche Folgen
praktisch unmöglichg_bu_353_as_13.jpgg_bu_353_as_13.jpgg_bu_353_as_13.jpgg_bu_353_as_14.jpgg_bu_353_as_14.jpg
vorstellbarg_bu_353_as_13.jpgg_bu_353_as_13.jpgg_bu_353_as_14.jpgg_bu_353_as_14.jpgg_bu_353_as_15.jpg
Durchaus möglichg_bu_353_as_13.jpgg_bu_353_as_14.jpgg_bu_353_as_14.jpgg_bu_353_as_15.jpgg_bu_353_as_15.jpg
zu erwarteng_bu_353_as_13.jpgg_bu_353_as_14.jpgg_bu_353_as_15.jpgg_bu_353_as_15.jpgg_bu_353_as_15.jpg
fast gewissg_bu_353_as_13.jpgg_bu_353_as_14.jpgg_bu_353_as_15.jpgg_bu_353_as_15.jpgg_bu_353_as_15.jpg

Abb. 9
Beispiel einer Risikomatrix zur Einstufung des Risikos und den Handlungsbedarfs

Übersicht der Gefährdungsfaktoren

g_bu_353_as_16.jpg1Mechanische Gefährdungen
1.1Ungeschützt bewegte Maschinenteile
1.2Teile mit gefährlichen Oberflächen
1.3Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel
1.4Unkontrolliert bewegte Teile
1.5Sturz, Ausrutschen, Stolpern, Umknicken
1.6Absturz
1.7... 1)
g_bu_353_as_17.jpg2Elektrische Gefährdungen
2.1Elektrischer Schlag
2.2Lichtbögen
2.3Elektrostatische Aufladungen
2.4... 1)
g_bu_353_as_18.jpg3Gefahrstoffe
3.1Hautkontakt mit Gefahrstoffen (Feststoffe, Flüssigkeiten, Feuchtarbeit)
3.2Einatmen von Gefahrstoffen (Gase, Dämpfe, Nebel, Stäube einschließlich Rauche)
3.3Verschlucken von Gefahrstoffen
3.4Physikalisch-chemische Gefährdungen - zum Beispiel Brand- und Explosionsgefährdungen, unkontrollierte chemische Reaktionen
3.5... 1)
g_bu_353_as_19.jpg4Biologische Arbeitsstoffe
4.1Infektionsgefährdung durch pathogene Mikroorganismen - zum Beispiel Bakterien, Viren, Pilze
4.2Sensibilisierende und toxische Wirkungen von Mikroorganismen
4.3... 1)
g_bu_353_as_20.jpg5Brand- und Explosionsgefährdungen
5.1Brennbare Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase
5.2Explosionsfähige Atmosphäre
5.3Explosivstoffe
5.4... 1)
g_bu_353_as_21.jpg6Thermische Gefährdungen
6.1Heiße Medien/Oberflächen
6.2Kalte Medien/Oberflächen
6.3... 1)
g_bu_353_as_22.jpg7Gefährdungen durch spezielle physikalische Einwirkungen
7.1Lärm
7.2Ultraschall, Infraschall
7.3Ganzkörpervibrationen
7.4Hand-Arm-Vibrationen
7.5Optische Strahlung - zum Beispiel Infrarote Strahlung (IR), Ultraviolette Strahlung (UV), Laserstrahlung
7.6Ionisierende Strahlung - zum Beispiel Röntgenstrahlen, Gammastrahlung, Teilchenstrahlung (Alpha-, Beta- und Neutronenstrahlung)
7.7Elektromagnetische Felder
7.8Unter- oder Überdruck
7.9... 1)
g_bu_353_as_23.jpg8Gefährdungen durch Arbeitsumgebungsbedingungen
8.1Klima - zum Beispiel Hitze, Kälte, unzureichende Lüftung
8.2Beleuchtung, Licht
8.3Ersticken - zum Beispiel durch sauerstoffreduzierte Atmosphäre, Ertrinken
8.4Unzureichende Flucht- und Verkehrswege, unzureichende Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
8.5Unzureichende Bewegungsfläche am Arbeitsplatz, ungünstige Anordnung des Arbeitsplatzes, unzureichende Pausen-, Sanitärräume
8.6... 1)
g_bu_353_as_24.jpg9Physische Belastung/Arbeitsschwere
9.1Schwere dynamische Arbeit - zum Beispiel manuelle Handhabung von Lasten
9.2Einseitige dynamische Arbeit, Körperbewegung - zum Beispiel häufig wiederholte Bewegungen
9.3Haltungsarbeit (Zwangshaltung), Haltearbeit
9.4Kombination aus statischer und dynamischer Arbeit
9.5... 1)
g_bu_353_as_25.jpg10Psychische Faktoren
10.1Ungenügend gestaltete Arbeitsaufgabe - zum Beispiel überwiegende Routineaufgaben, Über-/Unterforderung
10.2Ungenügend gestaltete Arbeitsorganisation - zum Beispiel Arbeiten unter hohem Zeitdruck, wechselnde und/oder lange Arbeitszeiten, häufige Nachtarbeit, kein durchdachter Arbeitsablauf
10.3Ungenügend gestaltete soziale Bedingungen - zum Beispiel fehlende soziale Kontakte, ungünstiges Führungsverhalten, Konflikte
10.4Ungenügend gestaltete Arbeitsplatz- und Arbeitsumgebungsbedingungen - zum Beispiel Lärm, Klima, räumliche Enge, unzureichende Wahrnehmung von Signalen und Prozessmerkmalen, unzureichende Softwaregestaltung
10.5... 1)
g_bu_353_as_26.jpg11Sonstige Gefährdungen
11.1Durch Menschen - zum Beispiel Überfall
11.2Durch Tiere - zum Beispiel gebissen werden
11.3Durch Pflanzen und pflanzliche Produkte - zum Beispiel sensibilisierende und toxische Wirkungen
11.4... 1)

Checkliste 1
Sicherheitsorganisation Praktikumsbetrieb

Bearbeiter/-in________________________________________Datum_____________________________
Nr.PrüffrageSchutzziel/QuelleGefährdung/Belastung/MangelLösungsansätze/Maßnahmenerf. Maßnahmen/Termin/verantw.wirksam?
janein
1Liegt im Praktikumsbetrieb eine Gefährdungsbeurteilung vor, bei der auch Praktikanten berücksichtigt sind?§ 5 ArbSchG
2Ist eine Sicherheitsbeauftragte/ein Sicherheitsbeauftragter im Praktikumsbetrieb bestellt?§ 20 (1) DGUV Vorschrift 1 §
22 SGB VII
Kompetenzen einer/eines Sicherheitsbeauftragten werden nicht genutztBestellung von Sicherheitsbeauftragten in erforderlicher Anzahl ist erfolgt
(Siehe hierzu auch Ziff. 4.2 DGUV Regel 100-001 und DGUV Information 211-039)
3Steht den Schülerinnen und
Schülern die für die Tätigkeit notwendige persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung und wird diese benutzt?
§§ 29 und 30
DGUV Vorschrift 1
Die erforderliche und geeignete PSA muss grundsätzlich vom Schulsachkostenträger den Schülerinnen und Schülern kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.
4Wird der Betrieb sicherheitstechnisch und betriebsärztlich betreut?§ 19 (1) DGUV Vorschrift 1
§ 2 DGUV Vorschrift 2
§§ 2ff ASiG
Fehlendes Fachwissen in speziellen Fragen, z. B. bei Vermeidung von Unfällen oder der Erkennung von GesundheitsgefahrenBetreuungsumfang und -form sind nach Bestimmungen der DGUV Vorschrift 2 festgelegt.
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt sind entsprechend beauftragt.

Checkliste 2
Erste Hilfe

Bearbeiter/-in________________________________________Datum_____________________________
Nr.PrüffrageSchutzziel/QuelleGefährdung/Belastung/MangelLösungsansätze/Maßnahmenerf. Maßnahmen/Termin/verantw.wirksam?
janein
1Sind Hinweise zur Ersten Hilfe ausgehängt und werden Angaben über Ersthelfer, Notruf usw. gemacht?§ 24 (5) DGUV
Vorschrift 1
§ 2 (2) DGUV
Vorschrift 82
Schnelle, wirksame Erste Hilfe ist nicht gewährleistetHinweise zur Ersten Hilfe und Angaben zu z. B. Ersthelfern, Notruf, Giftzentrale, Taxizentrale, Durchgangsarzt und anzufahrenden Krankenhäusern sind ausgehängt.
(Siehe hierzu z. B. Plakat DGUV Information 204-001)
2Steht eine geeignete Liegemöglichkeit zur Erstversorgung von Verletzten zur Verfügung?§ 25 (5) DGUV
Vorschrift 1
§ 2 (2) DGUV
Vorschrift 82
§ 6 (4) und Anhang Ziff. 4.3 ArbStättV
Keine ungestörte, sachgerechte Erstversorgung und Betreuung von Verletzten möglich (Kollapsgefahr)Entsprechend gekennzeichneter Erste-Hilfe-Raum oder vergleichbarer Raum mit Liegemöglichkeit in möglichst ruhiger Umgebung ist vorhanden.
3Ist durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen sichergestellt, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen werden kann?§ 25 (1) DGUV
Vorschrift 1
§ 2 (2) DGUV
Vorschrift 82
§ 10 (1) Abs. 1 ArbSchG
Schnelle Alarmierung ist nicht möglichEin Telefonanschluss ist zugänglich.
(Für abgelegene Arbeitsplätze, Ausflüge etc. Mobiltelefon bereithalten)
4Sind Ersthelferinnen/ Ersthelfer in ausreichender Anzahl bestellt?§ 26 (1) DGUV
Vorschrift 1
§ 10 ArbSchG
Sofortige Einleitung von Erste-Hilfe-Maßnahmen nicht gewährleistetErsthelferinnen/Ersthelfer sind in ausreichender Anzahl bestellt, so dass gewährleistet ist, das jederzeit Erste Hilfe geleistet werden kann.
(Siehe hierzu auch DGUV Information 202-089)
5Ist sichergestellt, dass Erste-Hilfe-Material in ausreichender Menge vorhanden ist, jederzeit schnell erreichbar, leicht zugänglich und in geeigneten Behältnissen geschützt zur Verfügung steht?§ 25 (2) DGUV
Vorschrift 1
§ 2 (2) DGUV
Vorschrift 82
§ 4 (4) ArbStättV
Sachgerechte Durchführung von Erste-Hilfe-Maßnahmen ist nicht möglichDas Material wird regelmäßig auf Haltbarkeit und Vollständigkeit geprüft und ggf. ergänzt
Zugang zum Erste-Hilfe-Material ist zu jeder Zeit sichergestellt.
Aufbewahrungsorte von Erste-Hilfe-Material sind deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet.
6Werden Aufzeichnungen über Erste-Hilfe-Leistungen geführt und aufbewahrt?§ 24 (6) DGUV
Vorschrift 1
Fehlender Nachweis des Unfalls und der Verletzung (Beweismittel)Aufzeichnungen (wenn keine ärztliche Behandlung und keine Unfallanzeige erfolgt) über Unfall, Zeit, Ort, Art und Umfang der Verletzung, Art der Erste-Hilfe-Leistung sowie Namen des Verletzten und des Erste-Hilfe-Leistenden sowie von Zeugen vornehmen.
Verwendung z. B. eines Verbandbuches, das der Unfallversicherungsträger zur Verfügung stellt (DGUV Information 204-020 ).
Aufzeichnungen werden mindestens fünf Jahre lang aufbewahrt.
(Siehe hierzu auch Ziff. 4.6.6 DGUV Regel 100-001 und DGUV Information 202-089)

Checkliste 3
Jugendschutz

Bearbeiter/-in________________________________________Datum_____________________________
Nr.PrüffrageSchutzziel/QuelleGefährdung/Belastung/MangelLösungsansätze/Maßnahmenerf. Maßnahmen/Termin/verantw.wirksam?
janein
1Werden die Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote für Jugendliche beachtet?§ 22 (1) JArbSchGGesundheitsschädigung von JugendlichenBeschäftigungsbeschränkungen und -verbote für Jugendliche nach JArbSchG werden beachtet.
Erforderliche Schutzmaßnahmen werden festgelegt.

Checkliste 4 Unterweisungen

Bearbeiter/-in________________________________________Datum_____________________________
Nr.PrüffrageSchutzziel/QuelleGefährdung/Belastung/MangelLösungsansätze/Maßnahmenerf. Maßnahmen/Termin/verantw.wirksam?
janein
1Sind die Praktikantinnen bzw. Praktikanten bzgl. der Tätigkeiten informiert, unterwiesen bzw. angewiesen worden?§§ 15 ff DGUV Vorschrift 1
§§ 15 ff ArbSchG
Unfall- und Gesundheitsgefahr durch UnkenntnisPraktikantinnen bzw. Praktikanten werden unterwiesen.
2Werden die Praktikantinnen bzw. Praktikanten über die spezifischen Gefährdungen bei der Arbeit (Unfall- und Gesundheitsgefahren) und das sicherheitsgerechte Verhalten unterwiesen und wird dies dokumentiert?§ 4 DGUV Vorschrift 1
§§ 12, 14 ArbSchG
Unfall- und Gesundheitsgefahr durch Unkenntnis, fehlender Nachweis der UnterweisungUnterrichtung/Unterweisung über die spezifischen Gefährdungen und das sicherheitsgerechte Verhalten erfolgen vor Aufnahme der Tätigkeit und danach regelmäßig, mindestens einmal jährlich, und bei Veränderungen.
3Werden die Praktikantinnen bzw. Praktikanten über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen sowie das Verhalten im Gefahrenfall unterwiesen?§ 4 DGUV Vorschrift 1
§ 12 ArbSchG
Die Praktikantinnen bzw. Praktikanten werden im Hinblick auf Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen usw.) und das Verhalten im Notfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen.
(Siehe hierzu auch Ziff. 2.3.1 DGUV Regel 100-001, ASR 2.2 Abschnitt 6.1 und DGUV Information 205-023)
4Werden die Praktikantinnen bzw. Praktikanten hinsichtlich der sicheren Verwendung elektrischer Betriebsmittel unterwiesen? § 4 DGUV Vorschrift 1
§ 3 (1) DGUV Vorschrift 3 und 4
Gefahr von Körperdurchströmungen oder BrändenUnterweisungen werden durchgeführt

Die Aufzählung ist nicht abschließend.