Anlage 5 - Themen Betriebsbesuch inkl. Besprechung zur Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Themen
Notizen
Betriebliche Ansprechperson
Kontaktdaten der Praktikumsleitung
Erläuterung zum Ablauf des Betriebspraktikums
Tätigkeiten der Schülerin/des Schülers
Wo wird die Schülerin/der Schüler tätig? (Bitte um Absprache, wenn eine Änderung vor oder im Verlauf des Praktikums erfolgt)
Die Schülerin/der Schüler darf nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die Unfallgefahren bergen. Sie/Er darf insbesondere keine Arbeiten unter gesundheitsgefährdenden Einflüssen wie Lärm, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen, Strahlen oder mit gefährlichen Arbeitsstoffen verrichten. Weiterhin darf sie/er nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre/seine physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigt oder in denen sie/er sittlichen Gefahren ausgesetzt ist.
Die Schülerin/der Schüler wird nicht mit Akkordarbeit oder Arbeiten mit vorgegebenem Arbeitstempo beschäftigt.
Information zu Themen, die in der schulischen Vorbereitung angesprochen werden.
Abstimmung zu Arbeitszeiten
Zulässige tägliche Höchstarbeitszeit Klassenstufe 7 bis 9: 7 Stunden, ab Klasse 10: 8 Stunden, (wöchentlich max. 35 Stunden ab Klasse 10 max. 40 Stunden)
Die Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Ruhepausen rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Dauer.
Eine tägliche, ununterbrochene Freizeit von 12 Stunden ist gewährleistet.
Die Beschäftigung erfolgt nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr.
Die 5-Tage-Woche wird eingehalten.
Die Beschäftigung an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen ist nur in Ausnahmefällen, nur in bestimmten Branchen und unter Gewährleistung der 5-Tage-Woche zulässig.
Klärung zum Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
Muss PSA getragen werden? Wenn ja, welche?
Ist das Tragen von PSA auch für die Praktikumsleitung beim Besuch des Schülers/der Schülerin erforderlich?
Wer stellt die PSA?
Arbeitsplatzbesichtigung
Erläuterung der Arbeitsplatzbesichtigung während des Praktikums