DGUV Information 202-108 - Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum

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Anlage 5 - Themen Betriebsbesuch inkl. Besprechung zur Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes

ThemenNotizen
Betriebliche Ansprechperson
Kontaktdaten der Praktikumsleitung
Erläuterung zum Ablauf des Betriebspraktikums
Tätigkeiten der Schülerin/des Schülers
  • Wo wird die Schülerin/der Schüler tätig? (Bitte um Absprache, wenn eine Änderung vor oder im Verlauf des Praktikums erfolgt)

  • Die Schülerin/der Schüler darf nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die Unfallgefahren bergen. Sie/Er darf insbesondere keine Arbeiten unter gesundheitsgefährdenden Einflüssen wie Lärm, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen, Strahlen oder mit gefährlichen Arbeitsstoffen verrichten. Weiterhin darf sie/er nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, die ihre/seine physische und psychische Leistungsfähigkeit übersteigt oder in denen sie/er sittlichen Gefahren ausgesetzt ist.

  • Die Schülerin/der Schüler wird nicht mit Akkordarbeit oder Arbeiten mit vorgegebenem Arbeitstempo beschäftigt.

Ggf. Klärung: Ist ein Nachweis über die Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) erforderlich?
Unterweisung
  • Wer führt die Unterweisung im Betrieb durch?

  • Welche Themen werden im Betrieb angesprochen?

  • Information zu Themen, die in der schulischen Vorbereitung angesprochen werden.

Abstimmung zu Arbeitszeiten
  • Zulässige tägliche Höchstarbeitszeit Klassenstufe 7 bis 9: 7 Stunden, ab Klasse 10: 8 Stunden, (wöchentlich max. 35 Stunden ab Klasse 10 max. 40 Stunden)

  • Die Schülerinnen und Schüler erhalten ihre Ruhepausen rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Dauer.

  • Eine tägliche, ununterbrochene Freizeit von 12 Stunden ist gewährleistet.

  • Die Beschäftigung erfolgt nur zwischen 6:00 und 20:00 Uhr.

  • Die 5-Tage-Woche wird eingehalten.

  • Die Beschäftigung an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen ist nur in Ausnahmefällen, nur in bestimmten Branchen und unter Gewährleistung der 5-Tage-Woche zulässig.

Klärung zum Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Muss PSA getragen werden? Wenn ja, welche?

  • Ist das Tragen von PSA auch für die Praktikumsleitung beim Besuch des Schülers/der Schülerin erforderlich?

  • Wer stellt die PSA?

Arbeitsplatzbesichtigung
  • Erläuterung der Arbeitsplatzbesichtigung während des Praktikums

Praktikumsvereinbarung
  • Erläuterung der Präventionsvereinbarung