DGUV Information 202-108 - Sicherheit und Gesundheit im Betriebspraktikum

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Anlage 3 - Elternbriefvorlage

Schulname · Straße Hausnummer · PLZ Ort

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tt.mm.jjjj

Informationen zum Betriebspraktikum der Klasse XY

Liebe Eltern,

Teil des Lehrplans in Klasse XY ist ein x-wöchiges Betriebspraktikum, in diesem Schuljahr terminiert vom tt.mm.jj bis tt.mm.jj.

Mit diesem Schreiben erhalten Sie nun die wesentlichen Informationen dazu, Grundlage ist [Nennung der landesspezifischen Regelung], der/die ausführlich unter [Angabe des Links] abrufbar ist. Ziel des Praktikums ist es, den Schülerinnen und Schülern die Arbeitswelt näherzubringen und ihnen erlebbare Informationen zu verschiedenen Berufsfeldern und Tätigkeiten zu ermöglichen.

Organisatorisch liegt die Vorbereitung und Auswertung des Praktikums im Unterrichtsfach XY, in dem zuvor in die Thematik als Teil des Unterrichts eingeführt wird. Über das Praktikum muss anschließend auch ein Bericht erstellt werden. Die Betreuung der Schülerinnen und Schüler erfolgt durch unsere Praktikumsleitung Frau/Herr XY. Zur Betreuung gehört auch die Unterstützung der Schülerinnen und Schüler bei der selbstständigen Suche nach einem geeigneten Betrieb, mit dem die gesetzten Lernziele angemessen erreicht werden können. Dieser sollte eine gegliederte Struktur haben und möglichst Mitarbeitende verschiedener Berufe beschäftigen. Der Betrieb soll vom Wohnort in zumutbarer Entfernung liegen und mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können. Fahrtkosten werden nach Maßgabe des [Angabe der Regelung] erstattet.

Die Praktikumsleitung überprüft die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler im Betrieb und besucht sie vor Ort. Dabei geht es insbesondere auch um die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes, das unter anderem die Arbeits- und Ruhezeiten, deren Ausnahmen sowie erlaubte Tätigkeiten regelt.

Der Betrieb benennt der Schulleitung bzw. der Praktikumsleitung eine für die Betreuung der Praktikanten geeignete, verantwortliche Person. Diese belehrt die Praktikantin bzw. den Praktikanten zu Beginn des Praktikums über die besonderen Unfall- und Gesundheitsgefahren und über die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften.

Schülerinnen und Schüler, die an einem Betriebspraktikum teilnehmen, sind nach § 2 Abs. 1 Nr. 8 b Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) in der jeweils geltenden Fassung gesetzlich unfallversichert. Zudem besteht ein Schutz durch die Ansprüche aus der gesetzlichen Haftpflichtversicherung (siehe auch: [Nennung der landesspezifischen Regelung]) - außer bei Mutwilligkeit. Falls Sie als Erziehungsberechtigte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor.

Für weitere Fragen wird es am tt.mm.jjjj um ss:mm Uhr (Ort/Straße/Raum) einen Elternabend geben.

Mit freundlichen Grüßen

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Vorname, Name