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Mit dieser Frage hat sich das Landesarbeitsgericht (LAG) München befasst und entschieden: Gestattet ein Arbeitgeber die Arbeit von zu Hause, darf er seine Weisung ändern, wenn betriebliche Gründe gegen eine Erledigung von Aufgaben im Homeoffice sprechen.
Beschäftigte, die sich beharrlich weigern, trotz Anweisung des Arbeitgebers, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, kann außerordentlich gekündigt werden – selbst, wenn sie ein Attest zur Maskenbefreiung vorweisen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Köln hervor. Was das mit einem „Rotzlappen“ zu tun hat und was das Urteil für die betriebliche Praxis bedeutet, erfahren Sie hier.
Die zum 16.07.2021 unmittelbar geltende europäische Marktüberwachungsverordnung (VO. 2019/1020) erwirkte eine Überarbeitung des seit 2011 gültigen Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG).
Was passiert, wenn sich ein Unfall auf dem Weg ereignet, um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Arbeitgeber in den Briefkasten einzuwerfen? Die Berufsgenossenschaft lehnt die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall ab und die Sache landet vor Gericht. Am Ende des Prozesses steht ein Urteil. Die Einzelheiten.