Die ultraviolette Strahlung der Sonne kann die Augen schädigen. Dagegen schützt oftmals der Griff zur Sonnenbrille. Was es dabei zu beachten gilt, lesen Sie hier.
Gerade an sonnigen Tagen sind die Augen mit der UV-Strahlung der Sonne konfrontiert – sei es bei der Arbeit im Freien oder in der Freizeit. Auch wenn ultraviolette Strahlung unsichtbar ist, kann sie die Augen akut, aber vor allem auch langfristig schädigen. Entzündungen oder Grauer Star können die Folge sein. Zum Schutz dient häufig eine Sonnenbrille. Worauf es dabei ankommt, darüber klärt das das Institut für Arbeitsschutz (IFA) der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) auf.
Bei Sonnenbrillen hat der UV-Schutz Priorität. So müssen Sonnenbrillen einen ausreichenden UV-Schutz bieten. Dazu sollten sie alle UV-Strahlen bis zu einer Wellenlänge von 400 Nanometern filtern. Hinweis auf den UV-Schutz geben Etiketten wie »UV400" oder »100 Prozent UV-Schutz«. Da diese Angabe jedoch nicht kontrolliert wird, besteht keine Garantie für ausreichenden Schutz. Vielmehr geben Markierungen mit »DIN EN ISO 12312-1« oder »DIN EN 172« Hinweise auf normgerechten UV-Schutz. Außerdem sollten Sonnenbrillen das CE-Zeichen tragen. So können Anwender sicherstellen, dass die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllt sind – insbesondere auch hinsichtlich der UV-Durchlässigkeit.
Ob und wie die Gläser einer Sonnenbrille getönt sind, liefert keine Aussage über den UV-Schutz. Die Tönung eines Glases bezieht sich lediglich auf die Blendung. Vor allem sehr dunkle Gläser können zur Gefahr werden, wenn sie nicht über ausreichenden UV-Schutz verfügen. Denn hinter dunklen Gläsern bleiben die Pupillen erweitert. So kann viel UV-Strahlung ins Auge dringen. Auch ein guter Sitz der Sonnenbrille hilft dabei, seitliche Lichteinstrahlung zu verhindern. Die Augen sollten komplett abgedeckt sein.
Im beruflichen Kontext kommt es zudem auf die Bruchsicherheit der Gläser an. Ebenso muss die Sonnenbrille zur Tätigkeit passen. Im Hochleitungsbau sind andere Sonnenbrillen gefordert als auf Baustellen oder bei Forstarbeiten. Beim Lenken von Fahrzeugen ist zu bedenken, dass Fassung und Bügel das Sichtfeld nicht einschränken sollten. Auch kann die Tönung einer Brille zu einer Veränderung der Farbwahrnehmung führen, sodass Signale im Straßenverkehr gegebenenfalls nicht richtig erkannt werden.
Arbeitgeber müssen in der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, inwiefern Gefährdungen für die Augen vorliegen – und dann geeigneten Augenschutz zur Verfügung stellen. Für Brillenträger bietet sich ein aufklemmbarer Sonnenschutz oder eine Überbrille an. Die Kostenübernahme einer Sonnenschutzbrille in Sehstärke gilt hingegen als freiwillige Unternehmensleistung.
Weitere Informationen zum richtigen Augenschutz finde sich auch in der DGUV-Regel 112-192 »Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz«.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)