Bei der neuen DGUV-Regel steht das sichere Betreiben von Betonpumpen und Fahrmischern im Mittelpunkt. Es handelt sich um den dritten Teil der Branchenregel für die Betonindustrie.
Teil eins der Branchenregel befasst sich mit Betonfertigteilen, in Teil zwei geht es um die Herstellung von Frischbeton. Mit dem dritten Teil, der »DGUV-Regel 113-604 Branche Betonindustrie: Betrieb von Betonpumpen und Fahrmischern«, nimmt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) nun den Arbeitsschutz weiterer Tätigkeitsfelder in den Blick. Wie bei allen Betonarbeiten geht es um die Sicherheit und die Gesundheit von Beschäftigten.
Bei Baustellen und Betoniervorhaben sind im Vorfeld die Bedingungen zu klären. Dazu zählt beispielsweise, ob Betonmischer eine Baustelle ohne Hindernisse befahren oder Baustoffe problemlos per Pumpeinrichtung entleert werden können. Zu Unfällen kommt es oftmals, wenn Beteiligte erst vor Ort erkennen, dass Zufahrts- und Abstellbedingungen für Fahrzeuge mangelhaft sind. Dies kann Gefahren für Beschäftigte bedeuten.
Die Branchenregel veranschaulicht mit Praxistipps und Fotos potenzielle Risiken und nennt passende Schutzmaßnahmen. Dies bezieht sich unter anderem auf die Arbeitsschritte wie Vorbereitung der Fahrmischer und Betonpumpen, die Anfahrt und der Betrieb sowie die Reinigung und Instandhaltung. Handlungshilfen im Anhang sollen bei der Vermeidung von vorhersehbaren und bekannten Gefährdungen durch organisatorische Maßnahmen unterstützen.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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