Der fünfte REACH-Kongress findet vom 21. bis 22. April 2021 als virtuelle Konferenz statt. Ein Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf den Auswirkungen, die sich aus der Umsetzung der REACH-Verordnung für den Arbeitsschutz ergeben.
Veranstalter des REACH-Kongresses sind das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Ziel der regelmäßigen Veranstaltung ist es, zu informieren und eine REACH-Implementierung zu fördern. Zu den Interessengruppen zählen Teilnehmer aus dem nationalen regulatorischen Bereich, der Wirtschaft, Nichtregierungsorganisationen und Interessenverbänden, der Wissenschaft, dem Ländervollzug sowie relevante Akteure der EU-Kommission und European Chemicals Agency (ECHA).
Die REACH-Verordnung soll Mensch und Umwelt vor negativen Einflüssen durch Chemikalien schützen. Somit dient nicht nur das Arbeitsschutzgesetz dem Schutz von Beschäftigten, sondern ebenso die REACH-Verordnung. Ein Fokus der Konferenz liegt daher auf der Schnittstelle zwischen Arbeitsschutzrecht und Chemikalienrecht. Beiträge zur Schnittstelle zwischen REACH-Verordnung und EU-Arbeitsschutzrichtlinie sollen neue Perspektiven eröffnen. Ebenso geht es um bisher erreichte Verbesserungen des Arbeitsschutzes durch REACH-Instrumente, aber ebenso um Schachstellen der REACH-Verordnung, was den Nutzen für den Arbeitsschutz angeht.
Der REACH-Kongress findet virtuell statt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Das Kongressprogramm steht auf den Seiten der BAuA zum Download zur Verfügung.
Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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