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Corona: Sachgerechtes Lüften senkt Infektionsrisiko

Regelmäßiges, richtiges Lüften senkt das Infektionsrisiko mit Corona.
Foto: © Tabata Art Studio - stock.adobe.com

Während bundesweit die Infektionszahlen wieder tendenziell steigen und sich regional stetig neue »Hotspots« des Pandemiegeschehens herausbilden, muss die betriebliche Praxis, auch mit Blick auf die kalte Jahreszeit, Mechanismen entwickeln, das durch grippale Erkrankungen zusätzlich steigende Infektionsrisiko zu senken oder zumindest einzugrenzen.

Empfehlungen zum infektionsschutzgerechten Lüften

Hierzu hat die Bundesregierung, mit maßgeblicher Unterstützung der in Dortmund ansässigen Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Maßnahme-Empfehlungen zum infektionsschutzgerechten Lüften herausgegeben.

Aufbauend auf der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.6 »Lüftung« (vgl. dazu eingehend die Kommentierung von Kreizberg in »Arbeitsstättenverordnung“ – Stand: Juli 2018) werden dazu besonders ein kontinuierliches Lüften bzw. Stoßlüftung (siehe dazu die Definition unter Punkt 5.4 der ASR A3.6) empfohlen.

Unbegründet ist der Empfehlung zufolge die Skepsis gegenüber raumlufttechnischen (RLT-)Anlagen. Diese zu Beginn der Corona-Krise noch als »Virenschleudern« unter Verdacht stehenden Einrichtungen, können, zumal, wenn sie mit 100 Prozent Außenluft arbeiten und die vorgeschriebenen Intervalle zum Filterwechsel strikt beachtet werden, weiter genutzt werden. Positiv kann sich dabei der Einbau einer höheren Filterklasse beim nächsten Wechselintervall auswirken.

Vorschriften zu SARS-CoV-2

Neben der schon seit vielen Jahren geltenden ASR A3.6 enthält auch die neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom August dieses Jahres (GMBl. Nr. 24, Seite 484) unter dem Punkt 4.2.3 entsprechende Hinweise zum Lüften in Corona-Zeiten.

Damit erfolgte die konsequente Fortschreibung der einschlägigen Hinweise von Punkt 3 des SARS-CoV-Arbeitsschutzstandards vom April 2020 (GMBl. Nr. 16, Seite 303). Siehe auch hierzu die Kommentierung im aktuellen Loseblatt-Kommentar »Arbeitsstättenverordnung«, Stand: Herbst 2020.

Eine weitere Erkenntnisquelle für die Lösung betriebs- und branchenspezifischer Herausforderungen bilden die differenzierten Beschreibungen der Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherungsträger.

Publikation der BAuA zum Thema Lüften

Die BAuA hat Ende September in einem 21-seitigen Fokus unter dem Titel »Infektionsschutzgerechtes Lüften – Hinweise und Maßnahmen in Zeiten der SARS-CoV-2-Epidemie« den aktuellen Wissens- und Erfahrungsstand praxisgerecht zusammengefasst.

Der Fokus kann im PDF-Format im Internetangebot der BAuA im Volltext heruntergeladen werden.

Über den Autor

Dr. jur. Kurt Kreizberg

Dr. jur. Kurt Kreizberg
Rechtsanwalt in Solingen
seit 2013: Lehrbeauftragter für Arbeits- und Sozialrecht an der FOM Essen
seit 2016: Autor des Loseblatt-Kommentars (Carl Heymanns Verlag)
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