Fachbeitrag  Brandschutz  

Brandschutz in Kitas

Brandschutz in Kitas ist eine wichtige Präventionsmaßnahme.
Foto: © Irina Schmidt - stock.adobe.com

Mit dem Eintritt in die Kita oder den Kindergarten beginnt für viele Sprösslinge der kleine Ernst des Lebens. Das ist auch für die Pädagogen keine leichte Zeit, denn neben der erzieherischen Arbeit müssen sie Kinder und neue Mitarbeiter mit dem Thema »Brandschutz und Notfall« sensibel vertraut machen. Welche präventiven Aufgaben damit verbunden sind und welche Sicherheitsmaßnahmen und Vorschriften Verantwortliche beim Brandschutz beachten müssen, darüber klärt arbeitssicherheit.de auf.

Brandschutz spielt in Kindertageseinrichtungen eine wichtige Rolle

Sobald Eltern ihren Nachwuchs der Obhut von Kindergärten oder Kitas anvertrauen, geht ihre Aufsichtspflicht auf den Träger der Einrichtungen und deren pädagogische Fach- und Führungskräfte über. Die Kindergartenleitung und die Mitarbeiter übernehmen die Aufgabe der Erziehung und haben gleichzeitig die Pflicht, für die Sicherheit und den Schutz der Kinder zu sorgen.

Eine anspruchsvolle Aufgabe, denn die Jüngsten sind je nach Alter und Entwicklungsstand nicht in der Lage, Gefahren zu erkennen und einzuschätzen. Brandschutz spielt deshalb in Kindertageseinrichtungen eine wichtige Rolle.

Gemeinsam mit Eltern und Kindern sollten sich die Erzieher frühzeitig mit dem Thema »Brandschutz und Notfall« auseinandersetzen. Unfälle durch Brand lassen sich durch das Einhalten baulicher, technischer und organisatorischer Vorschriften und entsprechender präventiver Maßnahmen zum Brandschutz vermeiden.

Brandschutz in organisatorischer und technischer Hinsicht

Der Paragraph 22 »Notfallmaßnahmen« der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) DGUV Vorschrift 1 »Grundsätze der Prävention« fordert von Kindertageseinrichtungen im Notfall entsprechend handlungsfähig zu sein. Dabei obliegt dem Träger solcher Einrichtungen auch die Verantwortung für den Brandschutz. Doch da er nicht in allen Einrichtungen vor Ort zugegen sein kann, hat er die Möglichkeit seine Arbeitsschutzpflichten der Leitung der Einrichtung zu übergeben. Diese wiederum kann einen Sicherheitsbeauftragten bestellen. Die Übergabe entbindet den Träger sowie die Leitung jedoch nicht von ihren Verantwortungen.

Der Sicherheitsbeauftragte hat die Aufgabe, die Leitung und den Träger der Einrichtung bei der Ausübung ihrer Pflichten im Arbeitsschutz zu unterstützen. Fallen ihm sicherheitstechnische Mängel in der Einrichtung auf oder werden ihm solche von anderen Kollegen gemeldet, hat er dies unverzüglich seiner Leitung mitzuteilen. Für die präventiven Maßnahmen zur Vorbeugung von Brandunfällen sind weiterhin Leitung und Träger verantwortlich. Dazu gehören im Rahmen eines Brandschutzkonzeptes, welches Träger von Kindergärten- und Horten mit mehr als zwei Gruppen vorlegen müssen, die Erstellung eines Alarmplans. Diesen entwickeln Träger, Leitung und Brandschutzgutachter im Idealfall gemeinsam. Der Plan muss allen Mitarbeitern bekannt und frei zugänglich sein, beispielsweise an einem »schwarzen Brett« aushängen. Das Gleiche gilt auch für die Brandschutzordnung.

Feuerlöscher gehören zur Sicherheitsausrüstung in Kindergärten und -horten. Wie viele Löschgeräte hängen müssen, können Verantwortliche anhand der gesetzlichen Vorgaben ermitteln. Ebenso sind Feuerlöscher-Apps für Smartphones bei der Ermittlung der erforderlichen Anzahl behilflich. Etwa die kostenlose Anwendung bvfa-App des Bundesverbands Technischer Brandschutz e.V.. Im Rahmen einer von der Leitung organisierten Brandschau überprüft die Feuerwehr alle zwei Jahre die Feuerlöscher auf ihre Funktionstüchtigkeit.

Das Kennzeichnen von Flucht- und Rettungswegen mit Schildern nach der DGUV Vorschrift 9 »Sicherheits- und Gesundscheitsschutzkennzeichnung am Arbeitplatz« ist ein weiterer Bestandteil des Brandschutzes. Für Kinder dienen sie jedoch nur dann als Orientierungshilfe, wenn sie auch in kindgerechter Weise, beispielsweise in Augenhöhe oder am Fußboden angebracht werden.

Unterweisung der pädagogischen Fachkräfte

Aufgabe der Kindergartenleitung beziehungsweise des Sicherheitsbeauftragten ist es, alle Beschäftigten sowie personelle Neuzugänge - auch Azubis, Helfer und Praktikanten - über die Standorte von Feuerlöschern, Brandmeldeeinrichtungen (Telefon, Feuermelder etc.) Flucht- und Rettungswege zu unterrichten und die Unterweisung zu dokumentieren.

Gemeinsam sollten alle Mitarbeiter einer Einrichtung einmal jährlich anhand der Brandschutzordnung im Brandschutz unterwiesen werden - regelmäßige Brandschutzübungen eingeschlossen. Dabei werden die Handhabung von Feuerlöschgeräten und das Verlassen des Gebäudes mit den Kindern theoretisch und praktisch geübt. Auch diese Übungen sollten schriftlich dokumentiert werden.

Technische Gewährleistung und Prüfung

Brände lassen sich verhindern, wenn alle technischen Einrichtungen auf ihre Sicherheit und Funktionsfähigkeit überprüft werden. Die elektrischen Betriebsmittel und Anlagen sind entsprechend der UVV »DGUV Vorschrift 3 - Elektrische Anlagen und Betriebsmittel« zu prüfen.

Brandschutzerziehung der Kinder

Häufig sind es gerade Kinder, die einen Brand entfachen und durch Fehlverhalten im Brandfall zu Tode kommen. Deshalb ist die kindgerechte Brandschutzerziehung eine wichtige Aufgabe von Trägern, Eltern und Erziehern gemeinsam. Kindern müssen lernen, wie schnell durch Unachtsamkeit ein Feuer ausbrechen kann, wie man dieses verhindert und - wenn es tatsächlich zum Brand kommt - wie sie sich richtig verhalten.

Was Kindertageseinrichtungen dafür tun können:

  • Den Kindern vermitteln, was Feuer ist und welche Gefahren davon ausgehen - beispielsweise durch praktische Übungen mit Kerzen, Lagerfeuer oder heißen Geräten.
  • Lehrmaterialien wie Bücher oder selbst gemalte Bilder zur anschaulichen Darstellung des Themas benutzen. Materialien zur Brandschutzerziehung stellen sowohl Unfallkassen als auch die Feuerwehren häufig kostenlos bereit.
  • Regelmäßige Räumungsübungen mit den Kindern durchführen. Dabei lernen die Jüngsten das Alarmzeichen der Sirene, Fluchtwege und deren Kennzeichnungen kennen.
  • Die Eltern bei der Branderziehung ins Boot holen und sie durch Info-Filme für das Thema »Brandschutzerziehung« sensibilisieren.
  • Der Feuerwache einen Besuch abstatten - das ist spannend und lehrreich zugleich. Die Kinder lernen die Ausrüstung einer Feuerwehr kennen, auch damit sie sich nicht aus Angst vor den unheimlichen Atemschutzmasken der Feuerwehrleute in Schränken oder Nischen zu verstecken, wo sie im Brandfall nur schwer zu finden sind.

Weitere Informationen zum Thema enthält die Broschüre »DGUV Regel 102-602 - Branche Kindertageseinrichtung«.

Quelle/Text: Redaktion arbeitssicherheit.de (CI)
Artikeldatum: 08.08.2013, überarbeitet 13.11.2019

Brandschutz: Lesen Sie auch »Neue VDI-Richtlinie bietet Brandschutz-Leitfaden für Anwender« >>

 

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