Zum Arbeitsschutz gehören Unterweisungen. Diese erfolgen meist durch einen Kurzvortrag. Schulungen können eine sinnvolle Ergänzung darstellen.
Ob Handhabung von Maschinen, Tragen von Schutzkleidung oder Umgang mit Gefahrstoffen: Unterweisungen von Beschäftigten erfolgen zu ganz unterschiedlichen Themen. Worauf es in Sachen Sicherheit und Gesundheitsschutz ankommt, erläutern meist die Vorgesetzten. Bei der Unterweisung nutzen Führungskräfte häufig die Form eines Kurzvortrag. Während Unterweisungen vorgeschrieben sind, gelten Schulungen oft als optionale Angebote. Letztere können dabei unterstützen, dass sich Arbeitsschutzwissen in der Belegschaft nachhaltig und wirksam festigt.
Wie sich Arbeitsschutzthemen anschaulich und praxisnah vermitteln lassen, darüber berichtet die Ausgabe von »Arbeit & Gesundheit« der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) – und liefert ein Praxisbeispiel mit Tipps und Ideen für Wissensvermittlung, die alle Beschäftigten mitnimmt. So ist bei Schulungen ein wichtiges Element der Aha-Moment. Dazu können sich Spiele oder Showeinlagen anbieten. In dem Praxisbeispiel sollten Beschäftigte beispielsweise Fremdkörper erfühlen, die in einer Produktionsmaschine gefunden wurden. Welche Auswirkungen Schwefelsäure hat, demonstrierte der Dozent an einem Stück Wurst. Auf diese Weise lassen sich abstrakte Gefährdungen veranschaulichen.
Quelle/Text: DGUV / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
Unterweisung: Lesen Sie auch »Voraussetzung für sicheres Arbeiten« >>