In Deutschland geht es bergab, zumindest was den Sicherheitszustand von Aufzügen betrifft. 2011 haben mehr als die Hälfte der Transportkörbe Mängel, im Jahr zuvor waren es noch fast sieben Prozent weniger.
Jeder zweite Aufzug ist mangelhaft
Steckenbleiben, Fahren bei geöffneter Tür, zu frühes Stoppen des Fahrkorbes, Aufzüge funktionieren nicht immer einwandfrei. In Deutschland ist sogar jeder Zweite mangelhaft. Das belegt eine aktuelle Mängelstatistik des Verbands der TÜV e.V.
Der Report wertet die Aufzugprüfungen des Jahres 2011 aus. Das Ergebnis: 51,3 Prozent - also jeder zweite Aufzug - läuft nicht einwandfrei. Nur 48,7 Prozent der Aufzüge waren ohne Mängel. In 2010 waren es noch sieben Prozentpunkte weniger. Ergo: Die Mängelmenge steigt an, und das, obwohl die Aufzugtechnik immer weiter entwickelt und verbessert wird. Der TÜV-Report führt das auf Kosteneinsparungen aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise in Deutschland zurück.
Angesichts der Mängelquote kann von sicheren Aufzügen laut TÜV e.V. nicht die Rede sein. »Die Statistik zeigt, dass bei der Sicherheit von Aufzügen akuter Handlungsbedarf besteht«, sagt Dieter Roas, Vorsitzender der Leitstelle Fördertechnik beim Verband der TÜV e.V. (VdTÜV). Dabei sind Aufzüge laut der WDR-Sendung »[W] wie Wissen« zum Thema Steckenbleiben im Aufzug »nicht nur das meistbenutzte, sondern auch das sicherste Transportmittel der Welt«.
EN 81: Strenge Sicherheitsvorkehrungen in Deutschland
Dafür sorgen strenge Sicherheitsvorkehrungen: Mindestens alle zwei Jahre müssen Aufzüge in Deutschland geprüft werden, dazu kommen weitere Nebenprüfungen, sodass in der Regel alle zwölf Monate eine Überprüfung stattfindet. Denn ohne regelmäßige technische Überwachung bleiben gefährliche Mängel unerkannt. Zuständig dafür sind zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS), die das Fahrverhalten sowie die Sicherheits- und Nothaltevorrichtungen auf Mängel checken.
Ab dem 1. Januar 2012 gelten noch verschärfte Prüfregeln für Aufzüge. Denn dann tritt die erweiterte DIN EN 81, die Europanorm 81 in Kraft. Sie lässt nur noch bündiges Halten und Stehen eines Aufzugs zu. So soll die Sicherheit ein- und aussteigender Personen erhöht werden. Allerdings findet die neue Vorschrift erst Anwendung bei Aufzügen, die nach dem 31. Dezember 2011 neu in den Betrieb genommen werden.
Weiterführende Literatur
Richtlinie 95/16/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge (Anhang XII
Text: Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © Deklofenak - Fotolia.com
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