Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Alle Jahre wieder: Anlagen- und Maschinenprüfungen

Das Jahr neigt sich dem Ende zu: Ein guter Zeitpunkt für die jährliche wiederkehrende Prüfung von Maschinen und Anlagen. Unsere Praxishilfe erklärt den Prüfprozess - vom Prüfgegenstand bis zur Prüfplakette.

 


Prüfgegenstand

Regelmäßig geprüfte Betriebsmittel erhöhen die Arbeitssicherheit und bieten Mitarbeitern einen besseren Schutz vor Unfällen, die mitunter lebensgefährlich enden können. Auch deswegen schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die wiederkehrende Prüfung von Maschinen und Anlagen vor.

Laut der Betriebssicherheitsverordnung müssen vor allem der einwandfreie Zustand von Maschinen sowie das fehlerfreie Funktionieren von Schutzeinrichtungen geprüft werden. Dabei sollten spezifische Prüfhinweise der Hersteller Berücksichtigung finden, die zum Teil fest vorgeben, welche Bauteile geprüft werden müssen.

Prüffristen

Regelmäßige Prüftermine stellen sicher, dass Mängel durch Abnutzung oder Beschädigungen rechtzeitig erkannt werden können. Ermittelt werden sie auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung. Bei überwachungsbedürftigen Anlagen ist der Betreiber selber dafür zuständig, die Prüffristen festzulegen.

Sachkundige Prüfer

Durchführen dürfen wiederkehrende Prüfungen nur »befähigte Personen«. Voraussetzungen für die Befähigung sind eine entsprechende Berufsausbildung und -erfahrung sowie eine zeitnahe berufliche Tätigkeit.

»Für Arbeitsmittel sind insbesondere Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln. Ferner hat der Arbeitgeber die notwendigen Voraussetzungen zu ermitteln und festzulegen, welche die Personen erfüllen müssen, die von ihm mit der Prüfung oder Erprobung von Arbeitsmitteln zu beauftragen sind.«

Die sachkundige Person muss ebenfalls über »Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich des zu prüfenden Arbeitsmittels verfügen«. Sie kann entweder eine ausgebildete Fachkraft der Betreiberfirma sein, aber auch ein Dienstleister zum Beispiel vom TÜV.

Prüfprotokolle

Sind alle Betriebsteile geprüft und sämtliche Prüfanforderungen umgesetzt worden, gilt die Prüfung als erfolgreich bestanden. Wurden jedoch Mängel festgestellt, müssen diese gemeldet und behoben werden. Bis zur Reparatur sollte das die Maschine oder Anlage nicht genutzt werden. In beiden Fällen müssen die Untersuchungsergebnisse dokumentiert werden.

Die Betriebssicherheitsverordnung gibt vor, dass alle Ergebnisse einer erfolgten Prüfung dokumentiert, aufbewahrt und unter Umständen am Betriebsort zur Verfügung gestellt werden. Ein Unternehmen ist dazu verpflichtet die Aufzeichnungen vorzuhalten, spätestens bis zum nächsten Prüftermin. Für die Auflistung der Ergebnisse dienen Prüfprotokolle, Excel-Listen, Software-Programme oder Prüfbücher, zum Beispiel für den Kran.

Prüfprotokolle sind vor allem dann wichtig, wenn es an einer Anlage zu einem Unfall kommt und der Betreiber nachweisen muss, ob die Prüftermine vorschriftsmäßig eingehalten wurden. Außerdem gibt die Auswertung der Aufzeichnungen Aufschluss darüber, welche Mängel häufiger vorkommen, woraus sich möglicherweise Fehlerbehebungsansätze ergeben können.

Prüfplaketten

Zur Erinnerung an den nächsten Wartungstermin bieten Hersteller von Industrieschildern Prüfplaketten an, auf denen sich das nächste Prüfdatum ablesen lässt. Möglich ist auch die Anfertigung von Plaketten, die auf die individuellen Bedürfnisse eines Herstellers zugeschnitten sind. Anbieter von Sonderanfertigungen sind zum Beispiel die Hein Industrieschilder GmbH oder die Kroschke Sign-International GmbH.

Die Prüfung von Maschinen und Anlagen trägt zur Einhaltung von Sicherheits- und Qualitätsstandards bei. Durch das frühzeitige Erkennen und Beseitigen von Mängeln minimiert sich zudem das Unfallrisiko. Daher gilt: Alle Jahre wieder!

Text: arbeitssicherheit.de
Foto: © RG - Fotolia.com


Exklusive Produktempfehlungen aus unserem umfangreichen Online-Shop

Kreizberg, Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsstättenverordnung
von Dr. jur. Kurt Kreizberg

mit Technischen Regeln für Arbeitstätten (ASR) inkl. Erläuterungen und weiteren Rechtsvorschriften
ca. 1800 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Gefahrstoffrecht - Loseblattwerksammlung von Klein und Bayer

Gefahrstoffrecht
von Dr. Helmut A. Klein / Dr. Philipp Bayer

Sammlung der chemikalienrechtlichen Gesetze, Verordnungen, EG-Richtlinien und technischen Regeln mit Erläuterungen
Loseblattwerk mit CD-ROM
ca. 1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten

Lagerung und Abfüllung brennbarer Flüssigkeiten
von Carl-Heinz Degener / Gerhard Krause / Dr.-Ing. Hermann Dinkler / Dr.-Ing. Dirk-Hans Frobese

Vorschriftensammlung mit Kommentar
Band V Vorschriften
Loseblattwerk
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt
Dr.-Ing. Berthold Dyrba

Kompendium Explosionsschutz
von Dr.-Ing. Berthold Dyrba / Patrick Dyrba

Sammlung der relevanten Vorschriften zum Explosionsschutz mit Fragen und Antworten für die Praxis.
Loseblattwerk mit CD-ROM
1300 Seiten
Carl Heymanns Verlag

Zum Produkt