Während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung sind Beschäftigte gesetzlich unfallversichert, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Weiterbildungen müssen vom Arbeitgeber veranlasst sein
Berufliche Weiterbildungen sind wichtig, um den eigenen Wettbewerbsvorteil auszubauen und das eigene Know-how zu erweitern. Wie bei der täglichen Arbeit sind Beschäftigte bei der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme gesetzlich unfallversichert, wenn die Weiterbildung:- die beruflichen Chancen erhöht und
- vom Arbeitgeber veranlasst wurde.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei
- auf die An- und Abreise zum Durchführungsort sowie
- auf die Zeit selbst, in der die Weiterbildung stattfindet.
Nehmen Beschäftigte aus eigener Initiative heraus an einer Weiterbildung teil - und tragen auch die Kosten dafür - dann sind sie auch bei dieser Teilnahme gesetzlich unfallversichert. Allerdings muss es sich dabei ebenfalls um eine Maßnahme handeln, durch die sich die beruflichen Vorteile weiter ausbauen lassen.
Erfolgt eine Weiterbildung aus rein privatem Interesse und bezieht sich auf berufsfremde Bereiche, greift der gesetzliche Unfallversicherungsschutz nicht.
Bei beruflich veranlassten Weiterbildungen ist die Berufgsenossenschaft oder Unfallkasse zuständig, der das Unternehmen angehört. Bei eigeninitiierten Weiterbildungen ist die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse der Bildungseinrichtung der zuständige Unfallversicherungsträger.
Diese Informationen stammen aus einer aktuellen Meldung der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG).
Quelle/Text: vbg.de, Redaktion arbeitssicherheit.de
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