Menschen, die regelmäßig mit Vibration auslösenden Werkzeugen arbeiten, sind gesundheitsschädlichen Schwingungen ausgesetzt. Der neue Forschungsbericht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert über präventive Maßnahmen zum Schutz vor Vibrationen.
Arbeiten mit handgehaltenen und/oder handgeführten Arbeitsmaschinen wie beispielsweise Abbruchhämmer, Bohrhämmer, Bohrmaschinen, Winkelschleifer, Kettensägen, oder Handkreissägen lösen Schwingungen aus, die belastend für den Körper sind - besonders für die Hände und Arme. Deshalb hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nun einen Bericht mit dem Titel "Praxisnah ermittelte Impedanzverläufe zur Nutzung für biomechanische Modellierungen der beiden menschlichen Hand-Arm-Systeme" veröffentlicht, der über präventive Maßnahmen zum Schutz vor Vibrationen informiert.
Gesundheitsschäden durch Vibration
Bei Hand-Arm-Vibrationen (HAV) wirken die Vibrationen über die Hände auf den Menschen ein, sodass oder zumindest hauptsächlich das Hand-Arm-System angeregt wird. Dabei entsteht eine Belastung durch Vibrationen, welche die Knochen- und Gelenkschäden des Hand-Arm-Systems bzw. Durchblutungs- und Nervenschäden der Finger und Hände (z. B. Weißfingerkrankheit) zur Folge haben können. Bei hoher Schlagkraft können schon geringere Schlagfolgen schädigend wirken. Der Forschungsbericht der BAuA stellt als Lösung dieses Problems die Anwendung des Prinzips Trennung von Mensch und Maschine vor.
Prävention: Trennung von Mensch und Maschine
Der Forschungsbericht verdeutlicht die Notwendigkeit, den Menschen von der Maschine zu trennen. Auf dieser Erkenntnis beruhen auch die von den Forschern entwickelten Schwingungsmodelle, welche auf den gemessenen mechanischen Eigenschaften von Armen und Händen des Menschen basieren. Anhand dieser Modelle lassen sich Systeme entwickeln, welche die Eigenschaften von Händen und Armen exakt adaptiert haben.
Mehr darüber erfahren Sie in dem Forschungsbericht auf der BAuA-Homepage unter www.baua.de/publikationen
Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de
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