Gefährdungen durch optische Strahlungsquellen gilt es zu vermeiden. Ein Forschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) liefert Erkenntnisse über Wirkungen und Gefährdungspotenziale für Haut und Augen von gepulster inkohärenter optischer Strahlung.
Die Arbeitsschutzverordnung beziehungsweise das Expositionsgrenzwertkonzept zu künstlicher optischer Strahlung bezieht sich hinsichtlich gepulste inkohärente optische Strahlung auf biologische Schädigungen kontinuierlicher Exposition. Dabei kann gepulste inkohärente optische Strahlung das Erbgut stärker schädigen. Darüber hinaus: Die Beurteilung von Gefährdungen verwendet unter anderem Regelungen aus dem Bereich Laserstrahlung. Für moderne Strahlungsquellen sei dies jedoch nicht ausreichend wissenschaftlich nachgewiesen.
Am Ende des Forschungsprojektes der BAuA steht das »Gutachten zur biologischen Wirksamkeit gepulster inkohärenter optischer Strahlung«. Es gibt einerseits einen Überblick über den wissenschaftlichen Forschungsstand zu Gesundheitsgefährdungen durch inkohärente optische Strahlung. Andererseits stellt es die gegenwärtigen - national und international - vorliegenden Festlegungen von Expositionsgrenzwerten dar. Das Ergebnis des Gutachtens: Der bisherige Wissensstand reicht nicht aus, um wissenschaftlich fundiert das vorhandene Grenzwertkonzept im Hinblick auf gepulste inkohärente optische Strahlung überarbeiten zu können. Das Gutachten macht daher Vorschläge für weitergehende Experimente. Zudem zeigt es auf, wie Ergebnisse aus Untersuchungen mit gepulster inkohärenter optischer Strahlung an biologischen Geweben und Strukturen auf das menschliche Auge und die Haut übertragen werden können.
Quelle/Text: BAuA, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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