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Neue Branchenregel: DGUV Regel 109-603 – Branche Schiffbau

Arbeitssicherheit beim Schiffbau erfordert gute Koordination.
Foto: © 胜 张 - stock.adobe.com

Es gibt eine neue Branchenregel für das Arbeiten in einer Werft. Die DGUV Regel 109-603 – Branche Schiffbau enthält rechtliche Vorgaben und zahlreiche Präventionsmaßnahmen.

Für mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Bereich Schiffbau hat die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) eine Branchenregel DGUV Regel 109-603 – Schiffbau neu veröffentlich. Sie soll Unternehmen dabei helfen ihren Beschäftigten einen Arbeitsplatz zu bieten, der die Gefahren so weit wie möglich reduziert. Das erfordert ein Höchstmaß an Koordination und Sicherheitsmaßnahmen. Beim Bau eines neuen Ozeanriesen sind immerhin mehrere Tausend Beschäftigte tätig – und zwar gleichzeitig.

Die potentiellen Gefahren in einer Werft sind zahlreich

Montagearbeiten und Reparaturen werden mitunter in hoher Höhe durchgeführt, das Arbeiten in sehr engen Räumen oder der Transport überdimensionaler Bauteile in Kombination mit viel Lärm, das sind nur einige Gefahrenherde beim Schiffbau: Das »Potenzial für Unfälle und Berufskrankheiten bei der Arbeit auf einem Werftgelände ist groß«, so die BGHM. Eine weitere Herausforderung ist die Zuarbeit von nicht wenigen Fremdfirmen und Zulieferern.

Deswegen enthält die neue DGUV Regel 109-603 – Branche Schiffbau neben rechtlichen Vorgaben auch wirksame Arbeitsschutzmaßnahmen auch in Bezug auf die sicherheitsgerechte Konstruktion und Einrichtung von Arbeitsplätzen sowie die entsprechende Planung.

Um sicherzugehen, dass alle Lösungsvorschläge auch in der Praxis funktionieren haben an der Erstellung der Branchenregel Fachleute der BGHM, Sicherheitsfachkräfte verschiedener Werften sowie Vertreter der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände der Schiffbauindustrie mitgeholfen.

Die DGUV Regel 109-603 – Branche Schiffbau können Sie auf arbeitssicherheit.de kostenlos einsehen.

Quelle/Text: BGHM, Redaktion arbeitssicherheit.de

Arbeitsschutz: Lesen Sie auch »Absturzsicherung bei Arbeiten in der Höhe« >>

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