Umgerechnet knapp 23.000 Euro Strafe muss der Besitzer einer britischen Beleuchtungsfirma bezahlen, weil sich einer seiner Angestellten an einer Maschine verletzt hatte, deren Sicherheitsvorkehrungen nicht den landestypischen Vorschriften entsprach. Das berichtet die Behörde für Arbeitsschutz „Health and Safety Executive“.
Der Mitarbeiter verletzte sich beim Versuch, ein gefertigtes Stück aus einer Maschine zu nehmen. Er stieß mit dem Kopf an die Maschine, die immer noch mit 18.000 Umdrehungen pro Minute rotierten. Zum Glück waren die Verletzungen nicht lebensgefährlich.
An der Maschine fehlten wichtige Sicherheitsmaßnahmen, sagt die Sachverständige der „Health and Safety Executive" Christine Haberfield. „Die Maschine hätte durch Absperrungen eingegrenzt sein müssen, um das Eintreten während des Betriebs zu verhindern." Sind die Absperrungen mit dem Steuersystem verbunden, können Maschinen beim Durchschreiten automatisch abgeschaltet werden.
Durch das Fehlen einer Absperrvorrichtung verstieß der Besitzer der Firma gegen die Vorschrift 11(1) der „Provision and Use of Work Equiment Regulations 1998". Diese Verordnung legt unter anderem fest, dass der Zutritt zu bekannten Gefahrenzonen verhindert werden muss.
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