In der kühlen Jahreszeit halten sich viele vermehrt in geschlossenen Räumen auf. Die Gefahr einer Ansteckung mit Viren wie SARS-CoV-2 steigt dabei. Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, ist richtiges Lüften von Bedeutung.
Nach aktueller Erkenntnislage überträgt sich das SARS-CoV-2-Virus insbesondere durch Tröpfcheninfektion und Aerosole. Neben Abstandsregeln kommt es daher ebenso auf die Innenlufthygiene an. Wenn es Menschen in den Herbst- und Wintermonaten verstärkt ins Warme zieht, sind lüftungstechnische Maßnahmen als wesentlicher Bestandteil des Infektionsschutzes gefragt. Diese Maßnahmen können die Infektionsgefahr zwar nicht beseitigen, aber verringern. Eine Empfehlung der Bundesregierung soll nun bei der Gestaltung von Lüftungskonzepten Orientierung geben und für mehr Klarheit beim Einsatz von Lüftungsanlagen sorgen.
Räume intensiv und regelmäßig lüften
An oberster Stelle der Empfehlung: intensives und regelmäßiges freies Lüften über Fenster und Türen. Das kann die Viren in der Raumluft und somit das Infektionsrisiko in Räumen senken. Empfohlen werden ebenso Anpassungen bei der Belüftung von Gebäudeinnenräumen durch sogenannte Raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen). Die Herausgeber weisen darauf hin, dass die Vorgaben der Technischen Regel für Arbeitsstätten A3.6 »Lüftung« konsequent einzuhalten sind. Dies gilt vor allem dann, wenn mehrere Beschäftigte einen Arbeitsraum gleichzeitig sowie länger als nur kurzfristig nutzen.
Raumlufttechnische Anlagen überprüfen
Was vorhandene RLT-Anlagen im Betrieb betrifft: Arbeitgeber haben diese umgehend auf Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Bei RLT-Anlagen mit reinem Umluft- oder einem Mischbetrieb ist nach Möglichkeit eine Aufrüstung – also ein Filterupgrade – durchzuführen. Dazu bedarf es einer detaillierten Einzelfallbetrachtung unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten und der technischen Möglichkeiten.
Die Empfehlung »Infektionsschutzgerechtes Lüften« beinhaltet zentrale Erkenntnisse eines Expertenaustauschs. Dieser wurde unter Federführung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) durchgeführt. Das berichtet die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM). Die Empfehlung »Infektionsschutzgerechtes Lüften« der Bundesregierung ist keine verbindliche Vorschrift.
Quelle/Text: BGHM, BMAS / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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