Manche Körperhaltungen sind durch den Arbeitsprozess bedingt und können einen längeren Zeitraum andauern. Wie lassen sich daraus resultierende Gefährdungen ermitteln?
Von Körperzwangshaltungen spricht man, wenn anstrengende Körperhaltungen durch den Arbeitsprozess vorgegeben sind und über einen längeren Zeitraum eingenommen werden müssen. Darunter fallen zum Beispiel kniende oder stark gebeugte Arbeitshaltungen. Die Folge solcher Zwangshaltungen können Muskel- und Skeletterkrankungen des unteren und oberen Rückens sein. Auch Schultern, Oberarme, Nacken sowie Kniegelenke, Beine und Füße können betroffen sein. Tätigkeiten mit hohen Belastungen durch Körperzwangshaltungen gibt es in unterschiedlichen Branchen und Berufsgruppen. Unter anderem zählen dazu Fliesenlegen, Fließbandarbeit, Deckenmontage, Malerarbeiten, Gurkenernte im Liegen und Arbeiten am Mikroskop.
Damit gesundheitliche Gefährdungen am Arbeitsplatz sicher erkannt und beurteilt werden können, haben die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und das Institut Arbeitsmedizin, Sicherheitstechnik und Ergonomie (ASER) die Leitmerkmalmethoden für alle Arten körperlicher Belastung neu- beziehungsweise weiterentwickelt. Hintergrundinformation dazu sind in der Publikation baua: Praxis »Körperzwangshaltungen« zu finden. Die Leitmerkmalmethode unterstützt dabei, Gefährdungen durch Körperzwangshaltungen zu ermitteln und zu bewerten.
Im ersten Schritt – vor Anwendung der Leitmerkmalmethode – sollen ein Basis-Check und ein Eingangsscreening feststellen, ob Belastungen durch Körperzwangshaltungen überhaupt vorkommen. Im Falle erhöhter Belastungen durch Zwangshaltungen kommt die Leitmerkmalmethode zum Einsatz. Darin werden Merkmale zur Belastungsart wie Dauer und Häufigkeit, Körperhaltung sowie Ausführungsbedingungen erfasst. Anschließend folgt eine Bewertung, die Aufschluss über das Risiko etwaiger gesundheitlicher Folgen liefert. Mit Hilfe eines Ampelmodells lassen sich die körperliche Belastungen einordnen. Auf Basis der Ergebnisse ergibt sich das weitere Vorgehen nach der Gefährdungsbeurteilung. Dazu zählt beispielsweise die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes oder das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge.
Quelle/Text: BAuA / Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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