Glatt gegangen! Glatteisunfälle auf dem Arbeitsweg
Selbst wer auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg einschlägt ist versichert, wenn er dabei auf Glatteis verunglückt.
Sind die Gehwege vereist, ist schnell ein Glatteisunfall passiert. Doch keine Sorge: Wer auf dem Weg zur Arbeit stürzt, ist versichert. Die Behandlungskosten, aber auch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen, übernimmt bei Wegeunfälle die gesetzliche Versicherung. Darauf weist die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hin.
Der Versicherungsschutz greife auch dann, wenn der Betroffene nicht den direkten Gang zur Arbeit antritt, sondern einen Umweg macht, etwa, um Kinder in eine Betreuungseinrichtung zu begleiten. Direkt nach dem Unfall sollte umgehend ein Durchgangsarzt aufgesucht werden.
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