Passiert einem Arbeitnehmer auf dem Weg von der Arbeit ein Unfall, handelt es sich in der Regel um einen Arbeitsunfall. Nicht aber, wenn sich ein Berufstätiger beim Eisessen verschluckt, urteilt das Sozialgericht Berlin.
Mann verschluckte Eis und erlitt Herzinfarkt
Wie die Online-Zeitung sueddeutsche.de unter Verweis auf den Deutschen Anwaltsverein meldet, ereignete sich der Vorfall folgendermaßen: Auf dem Weg von der Arbeit nach Hause, hatte sich ein Unternehmensberater ein Speiseeis gekauft und verzehrte dieses in der U-Bahn. Nach Angaben des Betroffenen hab er einen Brocken Hartgefrorenes unbeabsichtigt verschluckt, als das Transportmittel ruckartig in einen Bahnhof einfuhr. Der Eisklumpen sei ihm in der Speiseröhre hängen geblieben und habe dort dumpfe Schmerzen verursacht. In einer Krankenhaus-Rettungsstelle wurde anschließend bei ihm ein Herzinfarkt festgestellt. Laut des Betroffenen habe es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt.
Nahrungsaufnahme ist nicht unfallversichert
Das bewertet das Sozialgericht Berlin allerdings anders: Auch wenn sich der Vorfall auf dem Weg von der Arbeit ereignete, stellt er für die Richter keinen Arbeitsunfall dar. Die Begründung: Es bestehe allenfalls ein zeitlicher und räumlicher, aber keineswegs ein sachlicher Zusammenhang zwischen dem Eisessen und der Berufstätigkeit des Mannes. »Arbeitsunfälle seien Unfälle, die im Rahmen einer versicherten Tätigkeit passierten«. Daher sei das Verzehren von Speisen im Speziellen und von Nahrung im Allgemeinen immer unversichert. Einen Anspruch gegen die Berufsgenossenschaft hat der Unternehmensberater daher nicht.
Nachzulesen ist das Urteil unter dem Aktenzeichen S 98 U 178/10.
Text: Redaktion arbeitssicherheit.de
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