Die Unfallkasse des Bundes und die Eisenbahn-Unfallkasse planen eine Fusion.
Geplante Fusion: Die Weichen stehen auf Grün
Zum 1. Januar 2012 wollen die beiden Unfallkassen ihre Geschäftsbereiche zusammenlegen. Das hat die Unfallkasse des Bundes in einer Meldung mitgeteilt. Die Vorarbeit dafür sei schon geleistet: So haben sich die Vertretersammlungen beider Träger sich bereits positiv für eine Fusion ausgesprochen. Gemeinsam legten sie ein in Gemeinschaftsarbeit verfasstes Dokument vor, in dem sie dem Gesetzgeber Vorschläge für anstehende gesetzliche Regelungen unterbreiten.
Bei der Unfallkasse des Bundes sind unter anderem Angestellte der Bundesverwaltung, der Arbeitsagenturen, ausländische Streitkräfte in Deutschland sowie ehrenamtliche Helfer versichert. Die Eisenbahn-Unfallkasse zählen Angestellte der Deutschen Bahn, das Bundeseisenbahnvermögen, die Bahn-Betriebskasse und andere zu ihren Versicherten.
Anpassung an wirtschaftliche Strukturen
Die Fusion steht im Zeichen des 2008 erlassenen Unfallversicherungsmodernisierungsgesetzes (UVMG). Ziel des Erlasses ist es, im Bereich der öffentlichen Hand möglichst nur eine Unfallkasse pro Bundesland und pro Bundesebene zu haben, um die Organisation der gewerblichen Unfallversicherung den aktuellen Wirtschaftsstrukturen anzupassen.
Seit der Einführung des Gesetzes hat sich die Anzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften durch Fusionen bereits von 35 auf 9 verringert.
Quelle/Text: arbeitssicherheit.de
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