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Einstufung von Formaldehyd als krebserzeugend

Seit November 2014 gibt es für die chemische Verbindung Formaldehyd einen Arbeitsplatzgrenzwert. Ab Januar 2016 ist Formaldehyd auch in zwei Gefahrenklassen eingestuft. Künftig müssen Gefährdungsbeurteilungen das berücksichtigen.


Ab 1. Januar 2016 ist Formaldehyd in die Gefahrenklassen Karzinogen/Kategorie 1B und Keimzellmutagen/Kategorie 2 eingestuft. Damit gilt die Substanz offiziell als krebserregend. Aufgrund dieser Neueinstufung sind Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung dazu verpflichtet entsprechende Schutzmaßnahmen zu berücksichtigen.

Bereits im November 2014 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für den Umgang mit Formaldehyd am Arbeitsplatz einen Arbeitsplatzgrenzwert verabschiedet. Dieser Wert darf an Arbeitsplätzen nicht überschritten werden.

Berücksichtigung in Gefährdungsbeurteilungen

Der Arbeitsplatzgrenzwert für Formaldehyd beträgt 0,3 Milliliter pro Kubikmeter beziehungsweise 0,37 Milligramm pro Kubikmeter. Der Kurzzeitwert beträgt 0,74 Milligramm pro Kubikmeter. An Arbeitsplätzen dürfen diese Arbeitsplatzgrenzwerte nicht überschritten werden. Aufgeführt sind die Werte ebenfalls in der »TRGS 900 - Arbeitsplatzgrenzwerte«.

Werden die für Formaldehyd festgelegten Arbeitsplatzgrenzwerte am Arbeitsplatz eingehalten, sind laut der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) keine weiteren präventiven Maßnahmen erforderlich. Im Falle einer Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte oder ist die Einhaltung des Grenzwertes nicht nachweisbar, sind nach Paragraf zehn der Gefahrstoffverordnung hingegen weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.

Zu den Schutzmaßnahmen zählen die:

  • Messung der Exposition, der Mitarbeiter an ihrem Arbeitsplatz ausgesetzt sind,
  • Kennzeichnung von Gefahrenbereichen, in denen erhöhte Grenzwerte identifiziert wurden,
  • Ergreifung technischer Schutzmaßnahmen und
  • Verwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Durch die Neueinstufung ist der Arbeitgeber zudem zur Dokumentation von Expositionen seiner Beschäftigten sowie zur Unterrichtung seiner Mitarbeiter im Umgang mit Formaldehyd verpflichtet.

Einsatz von Formaldehyd nicht nur in der chemischen Industrie

Zur Verwendung kommt Formaldehyd vor allem in verdünnter Form als Konservierungs- und Desinfektionsmittel beispielsweise im Gesundheitsdienst. Im Bereich chemische Industrie findet die chemische Verbindung Verwendung bei der Herstellung von Aminoplasten, die zum Beispiel als Leim in Spanplatten eingesetzt werden. Lacke für Parkettböden und Möbel können ebenfalls Formaldehyd enthalten. Auch E-Zigaretten können bei Gebrauch Formaldehyd freisetzen.

Quelle/Text: BGHW, Redaktion arbeitssicherheit.de
Foto: © Zerbor - Fotolia.com


Gefahrstoffverordnung: Lesen Sie auch »Datenbank übernimmt Dokumentation nach GefStoffV« >>

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