Die Verwendung von CO2-Feuerlöschgeräten in kleinen und engen Räumen birgt Gefahren. Beim Löschen auf kleinem Raum kann sich eine hohe Kohlendioxid-Konzentration in der Luft zu einer lebensbedrohlichen Situation entwickeln.
Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) rät zu Vorsicht, wenn CO2-Feuerlöscher beispielsweise in Kühl- oder Vorratskammern, Schaltschränken sowie kleinen Lagerräumen zum Einsatz kommen. Der Grund: Durch Löschungen mit CO2-Feuerlöschgeräten kann die Raumluft dabei eine hohe Kohlendioxid-Konzentration erreichen, die für Menschen lebensgefährlich ist.
Erstickungsgefahr droht schon ab fünf bis acht Volumen-Prozent CO2 in der Atemluft. »Pro Kilogramm CO2-Löschmittel muss mindestens eine freie Grundfläche von fünfeinhalb Quadratmetern vorhanden sein, damit eine Person, die sich im Raum aufhält um den Brand zu löschen, nicht gefährdet wird«, sagt Gerhard Sprenger, Brandschutzexperte der BGN. Ist das Verhältnis von freier Grundfläche zur Löschmittelmenge kleiner, dann gilt: den Brand von außen durch den geöffneten Türspalt löschen, danach sofort die Tür schließen. Den Brandraum dürfen Personen nur nach wirksamer Lüftung betreten. Alternativ ist ein Umluft unabhängiges Atemschutzgerät - wie es zum Beispiel Feuerwehren einsetzen - notwendig.
Quelle/Text: BGN, Redaktion arbeitssicherheit.de (SL)
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