Handwerkliche Kleinbetriebe aufgepasst! Aktuell sind windige Geschäftemacher unterwegs und versuchen Unternehmern Geld aus der Tasche zu ziehen. Ihre Druckmittel sind Lagerregale und gesetzliche Prüffristen.
Aktuell erhalten handwerkliche Kleinbetriebe laut der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) von suspekten Geschäftemachern schriftliche Aufforderungen zur fachkundigen Überprüfung ihrer Regalanlagen. Die Anschreiben verweisen auf gesetzliche Vorgaben und nennen Prüffristen, um den Druck zur Einholung von kostenpflichtigen Angeboten auf die Unternehmer zu erhöhen. Dabei sind in Kleinbetrieben Lagerregale in der Regel gar nicht prüfpflichtig.
Aus diesem Grund stellt die BGN klar: Lagerregale in handwerklichen Kleinbetrieben betrifft die Prüffrist der Betriebssicherheitsverordnung normalerweise nicht!
Die Betriebssicherheitsverordnung sieht zwar regelmäßige Prüfungen von Lagereinrichtungen und Regalen durch geschultes Personal vor. Allerdings betrifft die Prüffrist in der Regel nur größere Einrichtungen, deren Lagerarbeiten zu gefährlichen Situationen führen können. Etwa durch die Nutzung von Flurförderfahrzeugen oder Gabelstaplern. In kleinen Unternehmen werden Regale mit der Hand befüllt. Gefahren sind dabei weitgehend auszuschließen. Dort sind es die Unternehmer selbst, die überprüfen, ob von ihren Einrichtungen eine reale Gefahr ausgeht.
Quelle/Text: BGN, Redaktion arbeitssicherheit.de
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