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Ankündigung neue »DGUV Regel 115-401 – Branche Büroarbeit«

Die Deutsch Gesetzliche Unfallversicherung hat eine neue »DGUV Regel 115-401 - Branche Bürobetrieb« angekündigt.
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Eine neue Branchenregel soll Unternehmen mit Bildschirmarbeitsplätzen dabei helfen, passgenaue Arbeitsschutzmaßnahmen zu finden.

In Deutschland arbeiten etwa 18 Millionen Menschen an einem Büroarbeitsplatz, das ist ungefähr die Hälfte aller Erwerbstätigen überhaupt. Um Unternehmen dabei zu helfen, die für ihre Branche passenden Arbeitsschutzmaßnahmen zu identifizieren und umzusetzen, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die »DGUV Regel 115-401 – Branche Bürobetriebe« zusammengestellt. Sie stellt einen ganzheitlichen Ansatz »zur Erfüllung der Anforderungen aus staatlichen Vorschriften und Vorschriften der Unfallversicherungsträger zur Verfügung«. Damit richtet sie sich an die Führungskräfte, die für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich sind.

Inhaltlich umfasst sie konkrete Präventionsmaßnahmen für typische Arbeitssituationen, Tätigkeiten und Arbeitsplätze in Betrieben mit Büros und Bildschirmarbeit. Außerdem werden die Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und der »DGUV Information 215-410 – Bildschirm- und Büroarbeitsplätze« konkretisiert und es werden Anregungen für eine erfolgreiche Umsetzung in die Praxis gegeben.

Als Erscheinungstermin für die neue »DGUV Regel 115-401 – Branche Bürobetriebe» hat die DGUV Mitte August angegeben. Vorab steht die DGUV Regel aber schon als PDF zur Ansicht bereit.

Quelle/Text: DGUV, Redaktion arbeitssicherheit.de

Bildschirmarbeitsplatz: Lesen Sie auch »Lexikoneintrag Bildschirmarbeitsplatz« >>

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