Fachbeitrag  Arbeitssicherheit  

Absperrungen: Betreten verboten!

Absperrungen, Absturzsicherungen und Fangeinrichtungen schützen Mitarbeiter und unbefugte Personen vor Unfällen und unerlaubtem Eintreten. Worauf Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen bei der Nutzung achten sollten.


Absperrungen spielen eine wichtige Rolle in der Sicherheitstechnik. Sie schützen Beschäftigte, aber auch unbeteiligte Personen - etwa Passanten beim Vorbeigehen an einer Baustelle - vor Gefahrenzonen. Sie helfen aber auch dabei, das Betreten von Gefahrenbereichen, den Absturz von hochgelegenen Orten oder das Hineingreifen in Maschinen zu verhindern. Wir stellen Ihnen verschiedene Maßnahmen vor.

Arbeiten in der Höhe

An luftigen Arbeitsplätzen (zum Beispiel auf Baugerüsten) dürfen sich nur sachkundige Personen aufhalten. Wichtig ist: Je nach Tätigkeit muss bei der Konzeption einer Absturzsicherung berücksichtigt werden, dass Beschäftigte nicht nur weit oben arbeiten, sondern gelegentlich auch ungewöhnliche Körperhaltungen einnehmen müssen.

Ein Geländer besteht in diesem Fall mindestens aus drei Teilen: Unter dem Handlauf befindet sich ein Mittelstück, damit Personen auch in gebückter Haltung nicht unter dem Geländer hindurch fallen können. Zusätzlich dient ein Fußbrett dazu, das seitliche Abrutschen vom Gerüstboden mit dem Fuß zu verhindern. Denn auch dort droht die Gefahr eines Falles in die Tiefe. Absturzsicherungen sind bei Arbeiten ab einem Meter Höhe ein Muss.

Ebenfalls erforderlich ist der Absturzschutz an Arbeitsplätzen, die über dem Wasser liegen, aber auch solchen, bei denen Mitarbeiter über flüssigen Stoffen tätig sind, in denen man versinken kann.

Schutz gegen Hineingreifen

Auch für Schutzeinrichtungen, die vor Verletzungen an Maschinen durch Hineingreifen oder Anstoßen schützen, müssen zumindest so beschaffen sein, dass man sie nicht versehentlich überwinden kann. Hier kommen vor allem Absperrgitter und Schutzhauben zum Einsatz.

Vorrichtungen zum Schutz vor dem Hineingreifen müssen oft so ausgeführt sein, dass man sie zu Bedienvorgängen öffnen kann. Hier muss sichergestellt werden, dass sich die Maschine oder Anlage nur in Gang setzen lässt, wenn die Schutzvorrichtung geschlossen ist. Das Öffnen bei laufender Maschine sollte nicht möglich sein oder einen sofortigen Not-Stopp zur Folge haben.

Eine besondere Form der Schutzvorrichtung ist das Maschinenschutztor. Hierbei handelt es sich um Rolltore mit unterschiedlichen Behängen, zum Beispiel aus beschichteten Textilwerkstoffen oder Lamellen. Maschinenschutztore ermöglichen es, den Zugang zur jeweiligen Maschine in schneller Folge zu sperren und wieder freizugeben. Maschinenschutztore können neben ihrer Absperrfunktion gleichzeitig Teil einer Maschinenkapselung sein und vor Emissionen schützen.

Sicher arbeiten auf dem Dach

Fangeinrichtungen sind überall da erforderlich, wo am unteren Ende einer schrägen Fläche Absturzgefahr besteht. Deswegen müssen bei Dachdeckerarbeiten Fanggerüste eingesetzt werden. Sie verhindern das Abstürzen über die Dachkante.

Derartige Fanggerüste müssen sehr robust ausgeführt sein, da sie erheblichen Kräften standhalten müssen: Wenn eine Person über ein Dach abrutscht, kann sie an der Dachkante bereits eine erhebliche Geschwindigkeit und damit kinetische Energie aufgenommen haben, sodass die Dachdeckerschutzwand beim Anprall großen Kräften und Biegemomenten ausgesetzt ist.

Dachdeckerschutzwände als Fanggerüste werden als Zusatzeinrichtung auf das Baugerüst aufgesetzt. Positioniert ist er auf dem Geländer des obersten Gerüstganges, der oft als über die unteren Gerüstgänge auskragender, so genannter Spenglergang ausgeführt ist. Die erforderlichen Teile zum Aufbau einer Dachdeckerschutzwand sind in der Regel Bestandteil des jeweiligen Gerüstsystems.

Selbstverständlich muss sowohl das Gerüst selbst als auch seine Verankerung am Gebäude so beschaffen sein, dass die Kräfte und Momente beim Anprall einer Person gegen die Dachdeckerschutzwand sicher aufgenommen werden können. Fanggerüste oder Dachdeckerschutzwände sind bei allen Arbeiten auf Dächern vorgeschrieben, es sei denn, es handelt sich um kurzfristige Arbeiten, die mit Sicherheitsgurt ausgeführt werden können.

Vorschriften und Normen

Die Notwendigkeit, Absperrungen, Absturzsicherungen und Fangeinrichtungen einzusetzen, ergibt sich bereits aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern. Die grundlegenden Rechtsnormen zur Arbeitssicherheit sind in der Betriebssicherheitsverordnung, dem Arbeitsschutzgesetz und der Arbeitsstättenverordnung festgelegt.

In den vielen verschiedenen Fällen, in denen Absperrungen und ähnliche Sicherungseinrichtungen angewendet werden, wird dies durch eine Vielzahl jeweils einschlägiger Vorschriften geregelt, die teilweise auch den Charakter von Normen haben. So sind zum Beispiel Baugerüste und damit auch die zugehörigen Absturzsicherungen und Fangeinrichtungen nach DIN und EN genormt. Auch die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) enthalten zum Beispiel in den TRBS 2121 »Gefährdung von Personen durch Absturz« und in TRBS 2111 »Mechanische Gefährdungen« Regeln für Absturzsicherungen beziehungsweise trennende Schutzeinrichtungen. Notwendigkeit, Art und Ausführung von Schutzeinrichtungen ergeben sich in vielen Fällen auch aus den UVVen der jeweiligen Branchen oder durch das moderne Instrument der Gefährdungsbeurteilung.

Nicht zuletzt können auch Bauvorschriften, wie etwa Hochbaunormen oder Bauverordnungen, in den Bereich hineinspielen. Nämlich dann, wenn die Schutzeinrichtungen Teil des Gebäudes sind. Ebenfalls relevant kann auch das Straßenverkehrsrecht sein, wenn, wie bei Baustellen oft der Fall, gegen öffentliche Verkehrsflächen hin abgesperrt wird.

Wirtschaftliche Vorteile von Schutzeinrichtungen

Einzelne Elemente wie Absturzsicherungen, Absperrungen oder Fangeinrichtungen sind in der Regel Teile von größeren Sicherheitskonzepten, wie sie zum Beispiel mit Hilfe von Gefährdungsbeurteilungen erarbeitet werden. Sehr oft sind solche Schutzeinrichtung auch Teile von Systemen, die anderen Zwecken dienen: So sind etwa Dachdeckerschutzwände Teil des Baugerüstes, dessen Hauptzweck es ist, die Fassaden eines Gebäudes für Arbeiten zugänglich zu machen. Hier müssen bei der Konzeption die zusätzlichen Anforderungen durch die Schutzeinrichtung berücksichtigt werden. Durch die heute vorgeschriebene Verwendung von normgerechten Systemgerüsten wird dies stark erleichtert.

Auch in der Planung von Fertigungsabläufen, Produktionsstätten und Baustellen müssen trennende Sicherheitseinrichtungen berücksichtigt werden. In den Entwürfen für die letzten beiden müssen vor allem Platzbedarf und Behinderungen auf Arbeits- und Verkehrsflächen im Auge behalten werden, bei Ablaufplanungen der Zeitbedarf für das Öffnen und Schließen von Schutzgittern, Maschinentoren und ähnlichem. Trennende Schutzeinrichtungen müssen oft auch mit Überwachungseinrichtungen zusammenarbeiten: So darf sich zum Beispiel ein Maschinenschutztor nicht schließen, solange sich noch etwas in der Öffnung befindet.

Autor: Volker Wollny

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