Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen
(DGUV Information 203-006)
Information
![]() | DGUV Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Spitzenverband |
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Stand der Vorschrift: Ausgabe Mai 2022
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Änderungen zur letzten Ausgabe Mai 2012:
redaktionelle Überarbeitung
Aufnahme neuer Abschnitte zu
Baustromverteilern, Erdung und Potentialausgleich (auch an Baustellencontainern)
Ortsveränderlichen Schutzeinrichtungen für Drehstrom-Steckdosen
Bauwegebeleuchtung im Roh- und Ausbau
Aktualisierung von Abbildungen
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Inhaltsverzeichnis | Abschnitt |
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Vorbemerkung | |
Anwendungsbereich | 1 |
Begriffsbestimmungen | 2 |
Energieversorgung | 3 |
Energieversorgungsnetz | 3.1 |
Steckdosen in einer Gebäudeinstallation | 3.2 |
Stromerzeuger | 3.3 |
Energieverteilung | 4 |
Stromversorgungssysteme | 4.1 |
Schutzerdung und Schutzpotentialausgleich | 4.2 |
Baustromverteiler | 4.3 |
Leitungen | 4.4 |
Maßnahmen vor dem Anschlusspunkt zum Schutz gegen elektrischen Schlag | 5 |
Stromkreise ohne Steckdosen | 5.1 |
Stromkreise mit Steckdosen | 5.2 |
Maßnahmen beim Einsatz frequenzgesteuerter Betriebsmittel | 5.3 |
Steckdosen in einer bestehenden Installation | 5.4 |
Weitere Maßnahmen | 5.5 |
Prüfungen | 5.6 |
Elektrische Betriebsmittel und nichtstationäre elektrische Anlagen | 6 |
Leitungen | 6.1 |
Leitungsroller | 6.2 |
Schutzverteiler | 6.3 |
Installationsmaterial | 6.4 |
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel | 6.5 |
Leuchten | 6.6 |
Instandsetzung, Wartung und Prüfungen | 7 |
Durchführung und Prüffristen | 7.1 |
Prüfnachweis | 7.2 |
Kurzzeichen und Symbole auf elektrischen Betriebsmitteln | Anhang 1 |
Schutzarten nach DIN EN 60529 (VDE 0470-1) | Anhang 2 |
Kennzeichnung von Kabeln und Leitungen | Anhang 3 |
Literaturverzeichnis | Anhang 4 |
Vorbemerkung
Diese DGUV Information stellt die Anforderungen an elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen übersichtlich zusammen und enthält die für den Betrieb notwendigen Ergänzungen, um das erforderliche Schutzniveau sicherzustellen.
Der Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel erfordert nach § 3 Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) eine Gefährdungsbeurteilung. Die vorliegende DGUV Information ist bei der Erstellung dieser Gefährdungsbeurteilung hilfreich.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind so auszuwählen und zu betreiben, dass bei bestimmungsgemäßer Verwendung eine Gefährdung vermieden wird (Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und deren sichere Verwendung gemäß § 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)).
Auf Bau- und Montagestellen sind elektrische Betriebsmittel in hohem Maße schädigenden Einflüssen wie z. B. mechanische Beanspruchung und Feuchtigkeit ausgesetzt. Damit geht von den dort verwendeten elektrischen Betriebsmitteln eine erhöhte Gefährdung aus, die besondere Maßnahmen erfordert.
Beim Vorliegen besonderer Gefährdungen sind weitere Bestimmungen zu beachten, z. B. bei erhöhter elektrischer Gefährdung die DGUV Information 203-004 "Einsatz elektrischer Betriebsmittel bei erhöhter elektrischer Gefährdung".