DGUV Information 203-006 - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

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Abschnitt 3.3 - 3.3 Stromerzeuger

Fehlen ortsfeste Übergabepunkte, können Stromerzeuger zur netzunabhängigen Stromversorgung von Bau- und Montagestellen diese Funktion übernehmen. Diese sind so auszuwählen, dass Leistungsvermögen und Betriebseigenschaften den zu erwartenden Anforderungen genügen.

Stromerzeuger müssen Schutzeinrichtungen enthalten, die automatisch abschalten, wenn deren Leistungsgrenze überschritten wird.

Je nach Bauart des Stromerzeugers sind vor dem Anschließen elektrischer Verbrauchsmittel Maßnahmen zum Schutz gegen elektrischen Schlag (Abschnitt 5) und nach DGUV Information 203-032 "Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen" anzuwenden.