DGUV Information 203-006 - Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen

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Abschnitt 6.2 - 6.2 Leitungsroller

Leitungsroller sind geeignet, wenn sie die Anforderungen nach Grundsatz GS-ET-35 "Grundsätze für die Prüfung und Zertifizierung von Leitungsrollern für Bau- und Montagestellen" erfüllen. Das bedeutet, dass sie nach VDE 0620-300 oder VDE 0623-100 gebaut sind und zusätzlich folgende Merkmale aufweisen:

  • Ausführung in Schutzklasse II, d. h. schutzisoliertes Betriebsmittel mit doppelter oder verstärkter Isolierung, gekennzeichnet mit

  • Ausrüstung mit einer Leitung gemäß Abschnitt 6.1

  • Ausführung des Tragegriffs, des Kurbelgriffs und des Wickelkörpers aus Isolierstoff oder vollständige Umhüllung dieser Teile mit Isolierstoff, um zu verhindern, dass durch eine beschädigte Leitung eine gefährliche Berührungsspannung an berührbaren Konstruktionsteilen anstehen kann

  • Ausrüstung mit Schutzkontakt-Steckdosen für erschwerte Bedingungen, gekennzeichnet mit

  • mindestens Schutzart IP 44

  • Eignung für Betrieb im Umgebungstemperaturbereich von -25 °C bis +40 °C.

Leitungsroller sind in der vorgesehenen Gebrauchslage (aufrecht auf Tragegestell stehend) zu betreiben.

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Abb. 20
Geeigneter Leitungsroller und Typschild mit notwendigen Angaben

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Die Hintereinanderschaltung von mehreren Leitungsrollern sollte vermieden werden, da hierdurch je nach Anlagenkonfiguration der Schutz bei Überstrom nicht mehr gewährleistet ist.